Niederspannung: Im November trat die neue Richtlinie für den Anschluss von Generatoren und Stromspeichern an die untere Netzebene in Kraft. Einiges ist neu, gilt es fortan zu beachten.
Im Herbst 2018 kam die neue Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 des VDE, die fortan beim Anschluss von Solargeneratoren, Stromspeichern oder BHKW zu beachten ist.
Nach langen und teilweise zermürbenden Debatten haben die zuständigen Gremien ein ganzes Paket von miteinander verzahnten Regelungen vorgelegt. Allein die neue 4105 hat 96 Seiten.
Ein ganzes Paket der Normung
So wurde auch die Mittelspannungsrichtlinie des BDEW aus dem Jahr 2008 ersetzt, durch die neue VDE-AR-N-4110 (Mittelspannung, 27. April 2018). Zugleich wurde die VDE-AR-N 4120 (Hochspannung) geändert.
Die neue VDE-AR-N 4100 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb – TAR Niederspannung) ist zwar veröffentlicht, muss aber noch notifiziert werden. Sie erhielt ein neues Kapitel zum symmetrischen Betrieb als Erweiterung zum Kapitel symmetrischen Anschluss, um zu hohe Schieflasten zu vermeiden. Das betrifft beispielsweise die Einbindung von Ladetechnik für die Elektromobilität, aber auch Speicher und Erzeugungsanlagen. Erzeugungsanlagen und Stromspeicher wurden sowohl in die AR 4105 als auch in die AR 4100 (Netzrückwirkungen) aufgenommen.
Erzeuger vom Typ 1 und Typ 2
Generell unterteil die VDE-AR-N 4105 verschiedene Stromerzeugungsanlagen. Zum Typ 1 gehören alle Erzeugungsanlagen mit direkt gekoppelten Synchrongeneratoren, dies sind hauptsächlich größere Motor-BHKW. Zum Typ 2 gehören alle andere Erzeugungsanlagen, die über einen Wechselrichter oder einen Asynchrongenerator ans Netz gekoppelt sind.
Speicher (AC- oder DC-gekoppelt) gelten nicht als Erzeugungsanlagen. Für sie gelten aber in der Regel dieselben Anforderungen wie für Typ 2 Anlagen. Mit einer Ausnahme: Laufen die Speicherbatterien am DC-Eingang des Wechselrichters, also DC-gekoppelt wie ein Solarstring, werden sie als Erzeugungsanlage Typ 2 geführt.
Die ersten Energieversorger haben bereits damit begonnen, ihre Formulare und Anträge auf die neuen Anwendungsregeln umzustellen. Diese wesentlichen Punkte müssen die Installateure von Photovoltaik, Stromspeichern und Brennstoffzellen beziehungsweise Motor-BHKW künftig beachten:
neue Leistungsklassen für den Netzanschluss,
neue Regelung für P(AV,E) beim Netzanschluss,
Zertifikate für Einheiten,
Veränderungen beim NA-Schutz,
Wechselrichter müssen auch bei Fehlern bis zu fünf Sekunden am Netz bleiben (Stabilisierung),
Zusätzliches Blindleistungsverfahren Q(U),
Übergangsfristen (HS)
Den ausführlichen Report über die neue Anwendungsregel lesen Sie im Märzheft der photovoltaik, das am 7. März 2019 erscheint. Abonnenten können alle Beiträge nach Erscheinen auch online lesen. In unserem neuen Webshop gibt es unsere Hefte auch auf Einzelbestellung.
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