In Policen sind nicht immer alle Risiken versichert. Überspannung, Tierbiss oder Ertragsausfall fehlen häufig. Das ergab ein Vergleich der Stiftung Warentest. Diesen Standard sollten Policen für Photovoltaikanlagen enthalten.
Feuer, Sturm, Überspannung, Marderbiss – eine Photovoltaikanlage ist diesen Risiken ausgesetzt. Die meisten Kunden haben eine Versicherung abgeschlossen, doch häufig ist nicht jeder Schaden wirklich. Zwei Arten von Photovoltaikversicherungen gibt es. Kunden können sie als Zusatzbaustein ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen oder als separate Police bei einem anderen Anbieter. Die erfreuliche Nachricht: Gute Verträge gibt es schon für unter 100 Euro im Jahr. Diesen Mindestschutz empfiehlt Stiftung Warentest:
Brand: Brände sind zwar selten, aber im Extremfall der teuerste Schaden. Das muss unbedingt versichert sein.
Blitz: Versichert ist der direkte Einschlag in die Solaranlage.
Tierbiss: Nicht nur Schäden durch Marder, sondern auch durch andere Nagetiere sollten mitversichert sein.
Sturm/Hagel: Dieser Schutz wird zunehmend wichtig. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre auftreten.
Grobe Fahrlässigkeit: Die Versicherung sollte auch dann voll zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig mitverursacht hat.
Bedienungsfehler: Sie sind selten, sollten aber im Schutz enthalten sein.
Überspannung/Kurzschluss: Dieser Schutz greift zum Beispiel, wenn der Blitz eine Überlandleitung trifft und dadurch die Anlage beschädigt.
Diebstahl: Dies ist eher ein Problem bei großen, gewerblichen Solarparks. Module vom Dach eines Hauses zu schrauben, ist auffällig, ihr Verkaufswert gering.
Schneedruck/Lawinen: Wird Schnee nass und verdichtet sich, erhöht sich sein Gewicht enorm. Schäden an der Unterkonstruktion oder den Modulen sind die Folge. Der Schutz greift nicht für den Minderertrag, wenn Schnee die Module bedeckt. Auch Frost- und Wasserschäden sollten versichert sein.
Ertragsausfall: In der Regel reicht es, wenn die Versicherung für maximal drei Monate den Betrag zahlt, den die Anlage im Schnitt der letzten zwölf Monate erwirtschaftet hat.
Im Schadensfall leichter mit nur einem Versicherer
Vorteil der Verträge, die als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung angeboten werden: Wenn im Brandfall die Anlage und das Haus betroffen sind, hat der Kunde es mit nur einem Versicherer zu tun. Wird die Anlage über einen anderen Anbieter versichert, müssen im Streitfall Gutachter klären, welcher Schadenanteil zu Lasten der Gebäudeversicherung geht und welcher zu Lasten der Photovoltaikpolice.
Haftpflichtschutz nicht vergessen
Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten unbedingt auch ihr Haftpflichtrisiko versichern. Fall ein Brand auf das Nachbarhaus übergreift oder ein Sturm Module vom Dach fegt, die ein vorm Haus geparktes Auto treffen, kann ein größerer Schaden entstehen. In modernen Privathaftpflichtversicherungen sind die Solaranlagen von Privatleuten meist enthalten.
Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. (Petra Franke)