Etwa 5,5 Prozent des Stroms im Vereinigten Königreich stammen zurzeit aus erneuerbaren Quellen, bis 2020 sollen es 15 Prozent sein. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Ed Miliband, seit Oktober 2008 erster Chef des neu geschaffenen Ministeriums für Energie und Klimawandel, auf ein in Deutschland seit zehn Jahren bewährtes Anreizsystem: Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden ab 1. April für die produzierte Elektrizität bezahlt – und wer sie in das Stromnetz einspeist, bekommt einen zusätzlichen Bonus. In den Genuss der Vergütung kommen alle Betreiber, deren Anlagen seit der Ankündigung des Tarifsystems im Juli 2009 genehmigt wurden und die Strom mittels Photovoltaik, Biogas, Wind oder Wasser erzeugen.
Vor allem lohnen sich die neu eingeführten Tarife für Betreiber von Photovoltaikanlagen bis maximal fünf Megawatt (siehe Tabelle), wobei die Regierung nicht zwischen Aufdach- und gebäudeintegrierten Anlagen unterscheidet. Wer beispielsweise im Sommer 2010 auf dem Dach seines Hauses eine Vier-Kilowatt-Anlage installiert, sichert sich für die nächsten 25 Jahre einen sogenannten Produktionstarif von 41,3 Britischen Pence (46,9 Eurocent) je Kilowattstunde. Das Einspeisen des Stroms in das öffentliche Netz wird zusätzlich mit einem sogenannten Exporttarif in Höhe von drei Pence (3,4 Cent) je Kilowattstunde vergütet. Außerdem hat sich die britische Regierung ein besonderes Sahnehäubchen überlegt: Beide Tarife unterliegen einem jährlichen Inflationsausgleich, steigen also nominal noch an.
Bei der Frage, wie viel Strom selbst verbraucht beziehungsweise eingespeist werden soll, bleiben die Anlagenbetreiber flexibel. Auch Mischformen sind möglich, jeder Anlagenbetreiber kann damit das für ihn ideale Modell konfigurieren. Ein Beispiel: Ein Haushalt, der im Jahr 4.500 Kilowattstunden Strom benötigt, erzeugt mit seiner Vier-Kilowatt-Anlage 2.000 Kilowattstunden Elektrizität. 500 Kilowattstunden speist er in das Stromnetz ein, 1.500 verbraucht er selbst, die fehlenden 3.000 bezieht er von seinem Versorger. Als Vergütung bekommt der Haushalt pro Jahr 826 Britische Pfund (938 Euro) Produktionstarif und 15 Pfund (17 Euro) Exporttarif. Ein weiterer finanzieller Vorteil entsteht dadurch, dass der Haushalt den Einkauf von 1.500 Kilowattstunden über seinen Versorger vermeidet. Und: Da der Haushalt den Photovoltaikstrom überwiegend für den eigenen Verbrauch produziert, muss auf die Vergütung keine Einkommensteuer gezahlt werden. Übrigens ist kein Anlagenbetreiber gezwungen, seinen Solarstrom für den staatlich garantierten Exporttarif an seinen Versorger abzutreten – er kann auch versuchen, für seinen Strom bei einem anderen Versorger einen besseren Tarif zu erzielen.
Minister Miliband hofft, dass das neue Vergütungssystem ein Anreiz für viele Haushalte und Kommunen ist. „Die Einspeisevergütung wird die Zeit, in der sich Investitionen rechnen, stark verkürzen. Sie wird auch die Perspektive vieler Branchen ändern, besonders von mittelständischen
Herstellern und Installateuren entsprechender Anlagen.“
Analysten erwarten neuen Markt
Der Analystenfirma IMS Research zufolge wird das ab 1. April geltende Vergütungssystem das Photovoltaiksegment des Landes beleben. Ash Sharma, Leiter des Bereichs Renewable Energy Research, rechnet mit einer schnellen Belebung der Nachfrage. Aus seiner Sicht wird in Großbritannien wahrscheinlich ein bedeutender Photovoltaikmarkt geschaffen, auch wenn das Anreizsystem aufgrund der erforderlichen Registrierung wohl erst nach einiger Zeit greift. Sharma: „In Großbritannien, das über eine mit Deutschland vergleichbare Sonneneinstrahlung verfügt, wurden im Jahr 2009 ohne Einspeisetarif Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtkapazität von lediglich fünf Megawatt installiert. Die Einführung des Einspeisetarifs könnte bereits im Jahr 2011 die Installation einer zusätzlichen Kapazität von 250 Megawatt bewirken.“
Übrigens will Großbritannien nicht nur Strom aus erneuerbaren Quellen fördern, sondern auch Wärme. Als erstes Land der Welt will der Inselstaat die Einspeisevergütung daher ab April 2011 auf den Wärmebereich ausdehnen.
Photovoltaikförderung in Großbritannien* | |||||||||||
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Anlagengröße | Erzeugervergütung je kWh ab Installationszeitpunkt** | ||||||||||
1.4.10 – 31.3.11 | 1.4.11 – 31.3.12 | 1.4.12 – 31.3.13 | 1.4.13 – 31.3.14 | 1.4.14 – 31.3.15 | 1.4.15 – 31.3.16 | 1.4.16 – 31.3.17 | 1.4.17 – 31.3.18 | 1.4.18 – 31.3.19 | 1.4.19 – 31.3.20 | 1.4.20 – 31.3.21 | |
? 4 kW (auf Neubauten)*** | 36,1 (41) | 36,1 (41) | 33 (37,4) | 30,2 (34,3) | 27,6 (31,3) | 25,1 (28,5) | 22,9 (26) | 20,8 (23,6) | 19 (21,5) | 17,2 (19,5) | 15,7 (17,8) |
? 4 kW (auf Altbauten)**** | 41,3 (46,9) | 41,3 (46,9) | 37,8 (42,9) | 34,6 (39,3) | 31,6 (35,8) | 28,8 (32,7) | 26,2 (29,7) | 23,8 (27) | 21,7 (24,6) | 19,7 (22,3) | 18 (20,4) |
> 4 – 10 kW | 36,1 (41) | 36,1 (41) | 33 (37,4) | 30,2 (34,3) | 27,6 (31,3) | 25,1 (28,5) | 22,9 (26) | 20,8 (23,6) | 19 (21,5) | 17,2 (19,5) | 15,7 (17,8) |
> 10 – 100 kW | 31,4 (35,6) | 31,4 (35,6) | 28,7 (32,6) | 26,3 (29,8) | 24 (27,2) | 21,9 (24,8) | 19,9 (22,6) | 18,1 (20,5) | 16,5 (18,7) | 15 (17) | 13,6 (15,4) |
> 100 kW –5 MW | 29,3 (33,2) | 29,3 (33,2) | 26,8 (30,4) | 24,5 (27,8) | 22,4 (25,4) | 20,4 (23,1) | 18,6 (21,1) | 16,9 (19,1) | 15,4 (17,4) | 14 (15,9) | 12,7 (14,49) |
Stand-alone-System***** | 29,3 (33,2) | 29,3 (33,2) | 26,8 (30,4) | 24,5 (27,8) | 22,4 (25,4) | 20,4 (23,1) | 18,6 (21,1) | 16,9 (19,1) | 15,4 (17,4) | 14 (15,9) | 12,7 (14,49) |
* in Britischen Pence (in Eurocent); Umrechnungskurs (09.02.2010): 1 GBP = 1,136 EUR; Laufzeit 25 Jahre** Vergütungssätze unterliegen einem jährlichen Inflationsausgleich, je nach Modell zzgl. Exportvergütung*** zum Zeitpunkt der Installation noch nicht bewohnt**** zum Zeitpunkt der Installation bereits bewohnt***** weder architektonisch noch zur Stromversorgung mit einem Gebäude verbunden |