Das Bundesland Salzburg hat eine neue Förderung für Eigenverbrauchsanlagen gestartet. Unterstützt werden Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 15 Kilowatt – sowohl an Gebäuden als auch gebäudeintegriert. Zweiachsig nachgeführte Trackeranlagen stehen ebenfalls im Förderkatalog. Errichtet werden dürfen die Generatoren nur von befugten Unternehmen.
Das Bundesland Salzburg hat eine neue Förderung für Eigenverbrauchsanlagen für private Haushalte und Landwirte gestartet. Unterstützt wird ausschließlich der Bau von Anlagen auf Wohngebäuden, bei Bauernhäusern zählen hier auch die Nebengebäude dazu. In der Regel kommt die Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in Frage. Diese dürfen aber nicht mehr als fünf Wohnungen in einem solchen Haus sein. Auch Anlagen auf Doppelhäusern können gefördert werden. Werden die Gebäude sowohl zum Wohnen als auch für ein Gewerbe genutzt, muss der Wohnzweck überwiegen. Im Zweifelsfall verlangt das zuständige Referat Energiewirtschaft und Energieberatung in Salzburg die Feststellung eines Steuerberaters über das Ausmaß der gewerblichen Nutzung des Gebäudes. Auch Mieter von Gebäuden können die Förderung bekommen, wenn sie in eine Solaranlage investieren. Sie müssen aber das Einverständnis des Vermieters nachweisen, dass dieser die Installation des Generators billigt.
800 Kilowattstunden pro Kilowatt ist das Minimum
Die Generatoren müssen eine Leistung zwischen einem und 15 Kilowatt haben. Gebäudeintegrierte Anlage – sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade – dürfen auch eine höhere Leistung haben. Salzburg unterstützt auch den Bau von zweiachsig nachgeführten Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt. Die Anlage muss mindestens 800 Kilowattstunde pro Kilowatt Leistung erzeugen. Dieser minimale Ertrag gilt allerdings nicht für Fassadenanlagen. Als Nachweis für den Ertrag gilt der errechnete Wert im Fördermanager auf der Informationsplattform des Landes Salzburg.
Wärmepumpen erhöhen die förderfähige Anlagengröße
Die Förderung ist auf eine Solarstromleistung von 300 Watt pro 1.000 Kilowatt Stromverbrauch im Gebäude gedeckelt. Bis zu einer Anlagenleistung von maximal drei Kilowatt bekommen die Hausbewohner die Unterstützung auch ohne Nachweis des Jahresstromverbrauchs. Investiert der Hausbewohner in eine stromintensive Neuanlage wie beispielsweise eine Wärmepumpe, erhöht sich die auf den Stromverbrauch berechnete, maximal förderbare Leistung pauschal um ein Kilowatt. In diesem Falle muss die Generatorleistung aber mindestens drei Kilowatt betragen.
Nur befugte Unternehmen dürfen installieren
Die Anlagenbetreiber bekommen für eine Dach- oder Fassadenanlage einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro. Wenn sie einen zweiachsig nachgeführten Generator errichten, erhalten sie 900 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert werden. Dazu sind nur „befugte Unternehmen“ berechtigt. Das bedeutet, jeder Handwerksbetrieb, der geförderte Anlagen für seine Kunden errichten will, muss sich vorher online und kostenlos bei Energie aktiv registrieren.
Förderantrag vorher stellen
Wichtig ist, dass der Förderantrag bei Energie aktiv vor der verbindlichen Bestellung der Anlage gestellt wird. Die Planung der Anlage kann hingegen schon abgeschlossen sein. Die Bestellung und Errichtung der Anlage darf erst beginnen, wenn der künftige Betreiber eine Bestätigung hat, dass er den Förderantrag gestellt hat. Danach bekommt der vom Antragsteller benannte und registrierte Handwerker die Aufforderung, die Planung der Anlage einzureichen. Nach der Antragstellung bleiben sechs Monate Zeit, um den Generator zu errichten und den eigentlichen Förderantrag zu stellen. Wird das Gebäude neu gebaut, verlängert sich die Fertigstellungsfrist auf zwölf Monate. Nach der Fertigstellung des Generators muss der Antragsteller die Inbetriebnahme mitteilen und alle Rechnungen vorlegen. (su)