Mit lautem Knattern landet der rot-weiße Hubschrauber auf der Wiese. Eile ist geboten. Rettungssanitäter laufen mit der Trage über die Wiese zum Hubschrauber. Schnell wird der verletzte 37-jährige Mann in den Hubschrauber verfrachtet, der mit laut röhrendem Motor wieder in die Lüfte steigt und in Richtung Augsburg davonfliegt.
Die gewohnte Ruhe kehrt zurück. Doch die Gemeinde ist in Aufruhr. Mönchsdeggingen ist eigentlich ein malerischer Ort im schwäbischen Donau-Ries-Kreis. Die Region ist bekannt für ihre vielen Solarstromanlagen. Doch der schnelle Zubau fordert einen schrecklichen Preis an diesem 7. Mai 2011. An diesem Tag waren zwei Monteure mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Schreinerei beschäftigt. Eine Unachtsamkeit brachte den schrecklichen Vorfall ins Rollen. Einer der beiden Monteure brach durch eine sogenannte Lichtplatte im Dach und stürzte fünf Meter in die Tiefe auf den Betonboden der Arbeitshalle. Mit schweren Wirbelsäulenverletzungen flog ihn der Hubschrauber ins Klinikum nach Augsburg.
Auch das Wetter spielt mit
Solche Berichte sind inzwischen leider keine Seltenheit mehr. Denn immer wieder stürzen Monteure bei der Installation von Solaranlagen vom Dach. Der Grund ist in den meisten Fällen eine fehlende oder fehlerhafte Gefahrenbeurteilung. Die steht am Anfang eines jeden Arbeitstages bei Bauko Solar im rheinländischen Anhausen. „Wenn die Monteure morgens auf die Baustelle kommen, weist unser Bauleiter sie erst einmal in die aktuelle Gefahrenlage ein“, berichtet Jörg Wagenknecht, Geschäftsführer von Bauko Solar. „Er sagt den Mitarbeitern, wo etwas passieren kann, wo die Absturzgefahren lauern und welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz notwendig sind.“
Die Rheinländer beurteilen nicht nur jede Baustelle einzeln, sondern auch die täglichen Gefahren, die das Wetter mit sich bringt, wenn die Monteure aufs Dach steigen. Die Einweisung der Mitarbeiter sollte sich der Unternehmer oder sein Beauftragter schriftlich bestätigen lassen. Dann kann hinterher niemand sagen, er habe nichts gewusst. Am Ende muss sich der Solarteur, wenn er sich aufs Dach begibt, auch selbst erst einmal davon überzeugen, dass dort ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Schulung als Industriekletterer
Wagenknecht geht sogar noch weiter, um für die Sicherheit seiner Angestellten auf dem Dach zu sorgen. Inzwischen hat das Unternehmen über 1.000 Photovoltaikanlagen installiert. Unfälle sind bisher nicht passiert. „Alle unsere Mitarbeiter haben eine Industrieklettererschulung absolviert“, sagt er. „Damit können sie sich auf dem Dach sicher bewegen.“ Denn die häufigste Gefahr lauert in der Höhe: Der Absturz ist mit Abstand die häufigste Unfallursache bei der Installation von Solaranlagen. „Als Absturz ist dabei das Aufprallen auf eine tiefere Ebene definiert“, weiß Christoph Baum.
Der Experte von „Gegen Absturz“, einem Beratungsunternehmen im vogtländischen Plauen, ist seit Jahren in der gesamten Bundesrepublik unterwegs. Er berät und schult auch die Mitarbeiter von Solarunternehmen. Denn immerhin sind diese das größte Kapital der Handwerksbetriebe. „Der Mitarbeiter darf möglichst nicht über eine Kante hinunterfallen. Und wenn er über die Kante fällt, dann darf er nicht abstürzen“, fasst Christoph Baum das Problem zusammen.
Doch in der Praxis sind die Absturzgefahren und die dazugehörigen Arbeitssituationen vielfältig und sehr verschieden. So unterscheidet sich die Arbeit auf einem Schrägdach erheblich von der auf einem Flachdach. Bei geneigten Dächern besteht Gefahr des Abrutschens, deshalb sind bei Dachneigungen zwischen 20 Grad und 45 Grad traufseitig Fanggerüste vorzusehen. Hinzu kommt ein Seitenschutz oder ein Fanggerüst für die Giebelseite. Steilere Dächer benötigen zusätzlich Fangeinrichtungen auf dem Dach, jeweils nach fünf Metern Höhenunterschied. Für die Montage der Solarmodule braucht der Installateur freie Hände und sicheren Stand. Deshalb ist auf Steildächern mit mehr als 45 Grad Neigung ein Dachdeckerstuhl oder eine Auflegeleiter vorgeschrieben. Sie wird an einem Sicherheitsdachhaken (DIN EN 517) befestigt. Alle Fangeinrichtungen müssen den Arbeitsbereich um mindestens einen Meter überragen.
Mit dem Gerüst zur Baustelle
Das klingt aufwendiger und teurer, als es ist. Jörg Wagenknecht von Bauko Solar schätzt die Kosten für ein Gerüst zur Installation einer Solaranlage auf einem Einfamilienhaus auf 200 Euro. „Wir kommen mit unserem eigenen Gerüst zur Baustelle, bauen es auf, montieren die Anlage und bauen es gleich wieder ab. Das geht ganz schnell“, berichtet er. Bei einem Haus mit fünf Stockwerken geht das aber ins Geld. Dann ist man schnell bei 1.500 bis 3.000 Euro, je nachdem wie breit das Gerüst ist.“
In der Regel kommen die Solarteure dann auch nicht mehr mit dem eigenen Gerüst, sondern beauftragen ein Gerüstbauunternehmen. „Derjenige, der das Gerüst aufbaut, muss den arbeitstüchtigen Zustand des Gerüstes auch überprüfen“, erklärt Viktor Ricken, Gerüstbaumeister und Experte für Arbeitssicherheit in Kevelaer bei Dortmund. „Er muss das mit einer Gerüstfreigabe deklarieren.“ Entscheidend dafür, dass ein Gerüst den Sturz vom Dach absichert, ist, dass es nicht weiter als 30 Zentimeter von der Dachkante weg steht, damit keiner der Installateure zwischen Dach und Gerüst durchrutschen kann.
Bevor ein Unternehmer seine Mitarbeiter aber überhaupt auf das Gerüst schickt, muss er oder eine von ihm unterwiesene Sicherheitsperson täglich überprüfen, ob der arbeitssichere Zustand noch besteht. Das kann sich im Laufe der Installationszeit durchaus ändern, indem zum Beispiel Fangnetze von Windböen erfasst und abgerissen werden. „Der Unternehmer selbst macht eine kleine Gefährdungsbeurteilung und weist seine Mitarbeiter ein“, sagt Ricken. Ist der Aufwand für ein Gerüst im Vergleich zum eigentlichen Arbeitsaufwand zu hoch, gibt es noch die Möglichkeit einer individuellen Absicherung der Installateure gegen Absturz.
Täglich überprüfen
Auch die Jahreszeiten und die Witterung spielen bei der Gefahrenbeurteilung eine Rolle. So hat bei Schnee und Glatteis niemand etwas auf einem Schrägdach zu suchen. „Aber im Endeffekt liegt der Schnee meist ein bis zwei Wochen auf dem Dach, und dann kann man ordentlich weiterarbeiten“, weiß Jörg Wagenknecht. Doch auch der Wind birgt seine eigenen Gefahren. Bis zu einer gewissen Windgeschwindigkeit kann man zumindest noch einige Arbeiten auf dem Dach, wie das Verlegen der Unterkonstruktion, ausführen. Was man aber nicht machen kann, ist die Modulmontage“, sagt Wagenknecht. „Die Module sind so groß, dass sich der Wind da drunterlegt.“ Dann kann der Monteur sie unter Umständen nicht mehr festhalten. Wenn es glimpflich ausgeht, fällt nur das Modul vom Dach und niemandem unten auf den Kopf. Heikler wird es, wenn der Installateur hinterherrutscht.
Das Bewusstsein ist vorhanden
Inzwischen ist das Problembewusstsein für die Sicherungsmaßnahmen bei der Arbeit auf Schrägdächern durchaus vorhanden. „Denn auf dem Schrägdach sieht der Monteur die ganze Zeit die Tiefe und die Gefahr“, sagt Wolfgang Schröder, Sachverständiger für Photovoltaik im fränkischen Giebelstadt. „Auf dem Flachdach wähnt der Installateur sich in größerer Sicherheit.“ Dort sieht er die Gefahr nicht. Auf solchen Dächern passieren aber die meisten Unfälle. Wie im eingangs geschilderten Fall sind es die versteckten Gefahren, die den Monteuren zum Verhängnis werden. Platten aus Eternit, Wellblechzement oder Kunststoff sind besonders problematisch, weil sie leicht durchbrechen. Um darauf zu arbeiten, braucht man Laufstege, die mindestens einen halben Meter breit sind.
Doch das reicht nicht aus. Denn bei einem Laufsteg kann der Monteur schnell danebentreten. Deshalb sind unter dem Dach Auffangnetze zu spannen. Dann wird es aber teuer, und die Auftraggeber scheuen die hohen Ausgaben. „Dann müssen zwei Mitarbeiter mit einem Hubsteiger in der Halle die Netze befestigen. Nach beendeter Installation müssen sie diese Netze wieder abhängen“, erklärt Jörg Wagenknecht. „Da landet man schnell bei mehreren Tausend Euro. Diesen hohen Preis können sich die Betreiber von Gewerbehallen meist nicht vorstellen.“
Deshalb sind ihnen solch aufwendige Sicherheitsvorkehrungen nur schwer zu vermitteln. An dieser Stelle steht die Photovoltaikbranche schwer unter Druck. „Die Modulpreise sind im Keller, aber die üblichen Fixkosten für die Montage sind konstant geblieben“, erklärt Wolfgang Schröder. „Inzwischen haben sie sich stabilisiert, aber die Einspeisevergütung sinkt weiter mit dem Argument, dass die Anlagenpreise weiter sinken. Da wird es immer schwieriger, eine Anlage wirtschaftlich darzustellen.“
Übersehene Risiken
Schröder beobachtet einen harten Konkurrenzkampf um die Aufträge. Da seien Unternehmer auch schon mal bereit, ihre Mitarbeiter ohne Absicherung aufs Dach zu schicken. „Der Auftraggeber fragt nicht nach, ob die Installateure ein Gerüst oder andere Absicherungen brauchen“, berichtet er. „Ihm ist es egal, wie die Anlage aufs Dach kommt. Letztlich sind die Unternehmer dann gezwungen, irgendwo einzusparen. Da steht an erster Stelle die Sicherheit auf dem Dach.“
Es sind aber nicht nur die versteckten brüchigen Stellen auf Flachdächern, die eine der häufigsten Ursachen für Abstürze sind. Ebenso gefährlich sind Lichtkuppeln, Oberlichter oder andere nicht durchbruchsichere Öffnungen im Dach. Jede dieser Öffnungen ist aber eine Absturzkante. Die Gefahr wird dabei schnell übersehen. Deshalb sind solche Stellen unabhängig von der Absturzhöhe zu sichern, beispielsweise durch Umwehrungen oder Unterfangung.
Die Dachkante hingegen muss erst ab einer Absturzhöhe von drei Metern abgesichert werden. Dazu gehören feste Absperrungen (Ketten), Fanggerüste oder temporärer Seitenschutz mit Planken. „Dafür gibt es eine Regel: Innerhalb eines Bereiches von 200 Zentimetern von der Arbeitsfläche bis zur Absturzkante besteht Absturzgefahr“, erklärt Christoph Baum von der Firma Gegen Absturz. „Das gilt auch für Lichtkuppeln und andere Öffnungen.“
Egal, wie das Dach beschaffen ist: Jeder Monteur sollte eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Vorgeschrieben ist sie nur, wenn die oben genannten Maßnahmen länger dauern als die Arbeit auf dem Dach oder bauliche Schwierigkeiten gegen ein Fanggerüst sprechen. Haltegurte und Seilschaft sollten in ihrer Anwendung professionell trainiert werden, ebenso die Rettung Verunglückter nach einem Absturz. Wer bewusstlos in den Seilen hängt, dem droht ein sogenannter orthostatischer Schock. Der Kreislauf bricht zusammen, binnen weniger Minuten kann der Tod eintreten.
Verantwortlich für die Belehrungen ist der Arbeitgeber. Einmal pro Jahr muss er seine Mitarbeiter in der Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) schulen. „Hinterher muss der Angestellte nicht nur wissen, wie er mit der PSA umgeht, sondern auch im Rahmen der täglichen Überprüfung der eingesetzten PSA vor Beginn der Arbeiten im Groben feststellen können, ob diese arbeitssicher ist“, erklärt Christoph Baum. „Das heißt: Er muss sich anschauen, ob die Gurte auch halten. Außerdem sollte er die Bedienungsanleitung kennen.“
Schnelle Hilfe entscheidet
Auf dem Dach sollten immer mindestens zwei Monteure arbeiten. Nur dann ist die schnelle Rettung eines Abgestürzten aus dem Sicherheitsgurt möglich. Das muss unbedingt Teil der jährlichen Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter sein. Außerdem muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer auf der Baustelle sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass mindestens einer seiner Mitarbeiter auf der Baustelle eine entsprechende Ausbildung hat. Seine Kenntnisse muss er alle zwei Jahre auffrischen. Unabhängig davon sollten auch alle anderen Mitarbeiter wissen, wie sie erste Hilfe leisten, und das ebenfalls alle zwei Jahre durch einen entsprechenden Kurs auffrischen.
Viele Unfälle passieren, indem sich die Installateure durch herunterfallendes Werkzeug oder falsche Handhabung der Werkzeuge verletzen. Im Sommer können auf dem Dach sehr hohe Temperaturen auftreten, dennoch sollte der Schutzhelm nicht fehlen. Auch am Boden arbeitende Monteure oder Handlanger brauchen einen Helm, sie zuallererst. Bei der Montage der Schienen, Haken, Ziegel und Module sollte der Monteur immer einen guten Stand haben, egal, wie er seinen Schwerpunkt verlagert. Deshalb sind angelehnte Leitern eine gefährliche Unfallquelle. Und wenn schon eine Leiter, dann muss sie gut auf dem Boden stehen, um nicht zu kippen. Auch sollte der Installateur beide Hände frei haben für das Werkzeug und die Anlage. Häufig genutztes Werkzeug kann man an den Hüftgurt binden, dann fällt es nicht vom Dach.
Rechtliche Vorgaben
Die Sicherheit auf dem Dach geht vor
Die Sicherheit auf dem Dach ist gesetzlich klar geregelt. Die Grundlage bildet die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft (BGV A1). Die Vorschrift „Grundsätze der Prävention“, so der amtliche Titel, beschreibt die Pflichten des Unternehmers. Allgemein hat der „Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame erste Hilfe zu treffen“. Die Berufsgenossenschaft bezieht sich dabei auf den Paragrafen 5 des Arbeitsschutzgesetzes.
Dazu muss der Unternehmer zunächst eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen und diese schriftlich festhalten. Das bedeutet im Solarhandwerk, dass jedes Dach mit seinen spezifischen Gefahren neu beurteilt werden muss. Wie diese vorgenommen werden muss, legt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fest. „Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraf 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln“, lautet der Grundsatz.
Der Unternehmer muss Gefährdungen bewerten und seine Mitarbeiter darüber informieren. Am Ende der Unterweisung muss der Solarteur wissen, dass ein sicheres Arbeiten auf dem Dach möglich ist und wo die Gefahrenquellen lauern. Dazu gehören neben Absturzkanten auch Lichtkuppeln, durch die der Mitarbeiter fallen kann. Bestehen solche Gefahren, muss der Unternehmer geeignete Maßnahmen treffen. Die geeigneten Maßnahmen haben eine Rangfolge, die in der TRBS 2121 geregelt sind.
Kollektive Absturzsicherungen haben die höchste Priorität. Dazu gehören Abdeckungen, Geländer oder ein Seitenschutz, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können. „Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Schutzeinrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein“, bestimmt die TRBS 2121. Das sind unter anderem Schutznetze, Schutzwände oder Schutzgerüste.
An letzter Stelle steht der individuelle Gefahrenschutz. Er greift, wenn kollektiver Schutz aus baulichen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Setzen die Monteure eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ein, muss der Unternehmer die Gefährdung für diesen Einzelfall beurteilen.
Themendossier
Mehr Praxis: Arbeitsschutz
Für unsere Abonnenten haben wir auf unserer Hompage ein neues Themendossier aufgebaut. Dort finden Sie weitere Informationen, die wir seit Mai 2013 über die Arbeitssicherheit bei der Installation von Photovoltaikanlagen gesammelt haben. Das Dossier wird kontinuierlich gepflegt und erweitert. Außerdem stehen Ihnen zum kostenlosen Download einige Broschüren der Berufsgenossenschaft bereit. Der Zugang ist nur für Abonnenten möglich, die sich über ihre Zugangsdaten einloggen können. Die Daten finden Sie auf dem Adressaufkleber auf Ihrem persönlichen Exemplar von photovoltaik.
Im Überblick
Die Serie zum Arbeitsschutz
Teil 1: Sicherheit auf dem Dach: Januar 2014
Teil 2: Modultransport und Montage: Februar 2014
Teil 3: Arbeitskleidung und Witterungsschutz: März 2014
Teil 4: Elektrische Sicherheit: April 2014
Teil 5: Sicherheit bei Wartung und Reinigung: Mai 2014
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Knubix/Fritz Reuter Dach & Bau
Eingebaute Absturzsicherung
Nach der Installation ist vor der Wartung. Das haben sich jedenfalls die Entwickler des Gestellherstellers Knubix gesagt. Auf der Intersolar 2013 haben sie eine fest installierte Absturzsicherung für ihre Gestelle vorgestellt. Diese besteht aus einer Bodenschiene, die auf das Montagesystem aufgeschraubt wird. Darauf laufen vier Vollschienen, in die sich vier Monteure einhängen können. Das System hält den Sturz eines Monteurs aus, ohne dass sich das schwimmend aufgebaute Montagesystem zu weit verschiebt. Die Schwaben haben es getestet. Das System kann den Fall von 200 Kilogramm aus 2,50 Metern Höhe abfangen. Dabei hat sich die Anlage nur um 50 Prozent der erlaubten Distanz verschoben.
Die Fachleute von Fritz Reuter Dach & Bau im mecklenburgischen Gedabusch haben ein solches System für Giebeldächer im Angebot. Die Monteure setzen eine Schiene unter die Ziegel auf dem Dachfirst. Dort sind die beweglichen Anhängepunkte angebracht. Der Vorteil einer solchen permanenten Absturzsicherung ist, dass der Gebäudeeigentümer keine Sekuranten auf die Trägerkonstruktion des Daches schrauben muss, wenn die Wartung, Reinigung oder eine Reparatur der Anlage ansteht. Damit integrieren Knubix und Fritz Reuter das, was Planer oft vergessen. Denn die Absturzsicherung wird nur in den seltensten Fällen gleich mitgeplant. Dabei rechnet sich das für den Investor durchaus. Denn es wird nicht nur aufwendig, sondern auch teuer, wenn der Anlagenbetreiber die Dachhaut im Nachhinein nochmals punktuell öffnen muss, um Anschlagpunkte für ein Sicherungsseil auf der Konstruktion des Daches anzubringen. Die permanenten Absturzsicherungen können auch andere Gewerke benutzen, die sich auf dem Dach bewegen.