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Vertragsrecht: „Im schlimmsten Fall muss man sich streiten“

Welche Verträge sind für Solarteure gegenüber ihren Kunden besonders wichtig?

Am wichtigsten ist der mit dem Kunden abzuschließende Kauf- oder Werkvertrag über die Photovoltaikanlage. Beinhaltet das Vertriebsmodell, dass die Photovoltaikanlage auf einer fremden Fläche gebaut wird, sollte auch auf den Dach- oder Flächenmietvertrag großen Wert gelegt werden. Darüber hinaus gibt es Vertriebsmodelle, welche eine Pacht der Anlage beinhalten. Dieses Modell dient insbesondere dazu, eine Eigenversorgung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu ermöglichen.

Welche Fallstricke werden oft unterschätzt?

Eine wichtige Ursache für Haftung sind vorvertragliche Ertragsprognosen oder Berechnungen mit Programmen wie PV-Sol. Diese Berechnungen spielen eine Rolle, wenn sich die Angaben oder Vorhersagen in den Prognosen später nicht realisieren. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass derartige Risiken mit einem kurzen Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Prognose im Vertrag ausgeschlossen werden können. Mir fällt auch auf, dass bei Dach- oder Flächenmietverträgen manchmal zu wenig Sorgfalt an den Tag gelegt wird. Diese Verträge haben strenge formale Anforderungen und bilden für 30 Jahre die Grundlage der Investition. Ein Thema ist ebenso das Widerrufsrecht für Kunden, das beim Erwerb einer Photovoltaikanlage entstehen kann.

Welche Gefahren drohen den Installateuren dadurch?

Generell drohen bei vorvertraglichen Beratungsfehlern Schadensersatzansprüche. Muss zum Beispiel ein Vertrag aufgrund eines Beratungsfehlers rückabgewickelt werden, so ist dies mit erheblichen Kosten verbunden. Im schlimmsten Fall muss man sich zudem mit dem Kunden über den Gewinn streiten, der ihm durch den fehlgeschlagenen Kauf der Photovoltaikanlage entstanden ist. Auch wenn es nicht zur Rückabwicklung kommt, kann es sein, dass der Kunde entgangenen Gewinn für die zukünftige Laufzeit der Anlage geltend macht. Bei Fehlern der Solaranlagen drohen in erster Linie Gewährleistungsansprüche, das heißt hier geht es zunächst um die Behebung des Fehlers. Auch dies kann jedoch in der Folge zu Schadensersatzforderungen oder sogar dem Rücktritt vom Vertrag führen. (HS)

Dr. Thomas Binder ist Rechtsanwalt. Seine Kanzlei in Freiburg im Breisgau ist auf das EEG und Solarenergie spezialisiert. Seit 2004 berät er seine Klienten deutschlandweit zu allen Rechtsfragen rund um die Photovoltaik. Er kennt die technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Solarinvestition ebenso wie die Geschäftspraxis zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Photovoltaikfachfirmen.

Webseite der Kanzlei von Dr. Binder

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RA Dr. Thomas Binder steht am 17. Juni 2021 zwischen 16 Uhr und 17.30 Uhr zu diesem Thema bereit: Vertragsrecht und Haftung der Installateure (Moderation: Sven Ullrich, Redaktion photovoltaik)
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