Die Förderbedingungen für Freiflächenanlagen sollen nach Vorliegen einer Rechtsverordnung durch Ausschreibungen ermittelt werden (vgl. unseren Beitrag in photovoltaik, Mai 2014, Seite 16). Bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung wird Strom aus Freiflächenanlagen bis maximal zehn Megawatt mit 9,23 Cent pro Kilowattstunde vergütet (Wert für August 2014).
Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation zum Ausschreibungsdesign am 14. Juli eingeleitet und in einem Eckpunktepapier ihr Ziel einer hohen Akteursvielfalt betont. Die Bundesregierung muss sich daran messen lassen, ob sie diese Absichtserklärung nicht nur als symbolischen Akt umsetzt, sondern gerade Genossenschaften, Bürgerwindparks und andere kleinere Akteure in nennenswerten Größenordnungen Zuschläge im Bieterverfahren erhalten werden.
Ob die bestehenden Begrenzungen der verfügbaren Flächen gelockert werden, ist noch offen. Eine vollständige Streichung der Flächenkategorien wird als Alternative aufgeführt und wurde der Bundesregierung laut Eckpunktepapier wissenschaftlich empfohlen.
Restriktionen für Flächen
Dies wäre zu begrüßen. Angesichts der niedrigen Zubauraten laut Zielkorridor der Bundesregierung sind ohnehin keine nennenswerten Konflikte etwa mit Ackerflächen zu erwarten. Das Erfordernis eines Bebauungsplanes ist ein wirksames und ausreichendes Korrektiv gegen Wildwuchs und Fehlplanungen.
Nach dem Eckpunktepapier sollen Freiflächenanlagen bis 25 Megawatt über Ausschreibungen gefördert werden. Ein gänzlicher Wegfall der Größenbegrenzung erscheint nach dem Eckpunktepapier aufgrund des Landschafts- und Umweltschutzes kaum realistisch. Insgesamt sollen 600 Megawatt pro Jahr versteigert werden.
Die Bundesregierung bevorzugt derzeit ein statisches Ausschreibungsmodell („Pay-as-Bid“). In jeder Ausschreibungsrunde werden hierbei einmalig verdeckte Angebote abgegeben, an welche die jeweiligen Bieter gebunden sind und die nicht mehr verändert werden können. Wenn die insgesamt gebotene Menge die ausgeschriebene Menge übersteigt, erhalten die kostengünstigsten Gebote den Zuschlag zu ihrem jeweils gebotenen Preis.
Die Bundesregierung stellt in der öffentlichen Konsultation aber auch andere Modelle zur Diskussion, etwa eine einheitliche Preisfestsetzung. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das „Pay-as-Bid“-Modell aber einfacher und mit geringeren Verwaltungskosten verbunden.
Die Ausschreibungen sollen 2015 mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten beginnen und mehrmals im Jahr stattfinden, mindestens zweimal. Um überteuerte Angebote auszuschließen, soll ein ambitionierter Höchstpreis veröffentlicht werden, der nah an den erwarteten Vollkosten liegen soll. Ein Mindestpreis soll nicht festgelegt werden.
Drei Monate Vorlauf
Zuständig für das Ausschreibungsverfahren ist die Bundesnetzagentur. Die Prüfung der Gebote soll höchstens zwei Wochen dauern. Zudem soll es ein kurzfristiges Nachrückverfahren geben. Die Bundesregierung nimmt die Kritik auf, die auch wir am Ausschreibungssystem unter anderem mit Blick auf Erfahrungen aus dem Ausland geäußert haben: So wurden bezuschlagte Projekte oft nicht umgesetzt. Deshalb sollen Strafzahlungen Verzögerungen oder die Nichtrealisierung von Projekten sanktionieren. Außerdem werden Qualifikationsanforderungen eingeführt. Die Bundesregierung erkennt selbst, dass dies die Eintrittsschwelle für Teilnehmer erhöht und auch zu höheren Finanzierungskosten führen dürfte.
Die Akteursvielfalt könnte leiden, wenn die Finanzierungskosten dadurch weiter steigen. Um diese Zielkonflikte zu lösen, schlägt die Bundesregierung als Qualifikationsanforderung einen Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan und eine Netzanschlusszusage des Netzbetreibers vor. Dadurch soll die notwendige Ernsthaftigkeit eines Gebots sichergestellt und verhindert werden, dass Bieter so niedrige Gebote einreichen, dass die Projekte nicht mehr zu diesen Bedingungen realisiert werden können („Underbidding“).
Zudem sollen die Teilnehmer eine finanzielle Sicherheit vor der Ausschreibung vorlegen („Bid-Bond“), welche die Ernsthaftigkeit des Gebots nachweist. Bei Bezuschlagung soll eine größere Sicherheit etwa in Form einer Avalbürgschaft hinterlegt werden, um die Pönale bei Verzögerung oder Nichtrealisierung abzusichern. Die Höhe der Sicherheit soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung zunächst zwei bis fünf Euro pro Kilowatt Leistung und nach dem Zuschlag 25 bis 50 Euro pro Kilowatt Leistung betragen.
Eine erste Pönale soll fällig sein, wenn der Bieter seine Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten nach dem Zuschlag in Betrieb nimmt. Die Bundesregierung ist sich noch nicht sicher, ob diese Pönale von einem Verschulden des Bieters abhängig sein soll. Nach 24 Monaten ohne vollständige Realisierung der Anlage soll die Förderberechtigung entzogen und eine Geldstrafe bezahlt werden.
Die Pläne der Bundesregierung widersprechen ihrem eigenen Ziel, eine hohe Akteursvielfalt zu gewährleisten. Denn kleinere Bieter wie etwa Bürgergenossenschaften werden die Sicherheit kaum beibringen können. Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, dass die Sicherheit niedriger sein kann, wenn ein bereits verkündeter Bebauungsplan vorliegt.
Dieser Vorschlag ist praxisfern. Es ist fraglich, ob Planer und Gemeinden ein vollständiges Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in völliger Ungewissheit darüber durchführen werden, ob jemals ein Zuschlag erteilt werden wird. Stattdessen schlagen wir vor, dass insbesondere Bürgergenossenschaften gänzlich von dem Erfordernis einer Sicherheit ausgenommen bleiben. Bei Bürgergenossenschaften ergibt sich die Ernsthaftigkeit des Gebots und Vorhabens schon daraus, dass zahlreiche Bürger sich zur Realisierung eines Projekts zusammenschließen. Durch die Pönalen ist letztlich ausreichend sichergestellt, dass das Projekt realisiert wird.
Schwelle für Teilnahme senken
Um die Akteursvielfalt zu erhöhen und die Teilnahmeschwelle für kleinere Bieter zu verringern, sollten die Pönalen für Bürgergenossenschaften und andere kleinere Bieter zudem deutlich geringer sein als bei den übrigen Bietern, um die Finanzierungskosten zu senken. Auch sollten diese Akteure deutlich mehr Zeit zur Realisierung des bezuschlagten Projekts bekommen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Akteursvielfalt wirken halbherzig und oberflächlich (Eckpunktepapier, Seite 7). Allein ein faires, einfaches und transparentes Ausschreibungsverfahren reicht nicht aus, um insbesondere die höheren Finanzierungskosten aufzufangen.
Weiterhin ist noch unklar, ob die Förderberechtigung projekt- oder personenbezogen ausgestaltet werden soll. Nach unserer Einschätzung sollte die Förderberechtigung projektbezogen sein, um nicht unnötig gesellschaftsrechtliche Gestaltungen (etwa die Übertragung des Anlagenbetriebs auf eine andere Gesellschaft) zu erschweren. Eine freie Handelbarkeit der Förderberechtigung lehnt die Bundesregierung derzeit mit Blick auf mögliche Marktverzerrungen ab.
Bebauungsplan erhöht die Chancen
Bei Freiflächenanlagen dürfte es entscheidend auf eine optimierte Bieterstrategie im Ausschreibungsverfahren ankommen. Zwar muss die Rechtsverordnung abgewartet werden. Gleichwohl lässt sich bereits jetzt festhalten, dass voraussichtlich ein Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan und eine Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers rechtzeitig sichergestellt werden müssen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Absichtserklärung einer breiten Akteursvielfalt ernst zu nehmen und insbesondere für Bürgergenossenschaften deutliche Erleichterungen im Bieterverfahren festzulegen.
F & S Solar
Solarpark mit sechs Megawatt gerettet
Ernst Schmitz ist Bürgermeister der Gemeinde Twist im Emsland. Noch auf dem Neujahrsempfang zu Jahresbeginn äußerte er sich schwer enttäuscht über das ambitionierte Solarparkprojekt in seiner Gemeinde. Der Investor hatte seine Zusagen nicht eingehalten. Die ausführende Firma meldete Insolvenz an. Was eigentlich ein Vorzeigeprojekt sein sollte, drohte zum Desaster zu werden. Monatelang lag die Baustelle brach, lediglich die Unterkonstruktion stand teilweise. In dieser Zeit gingen nicht nur Pachteinnahmen verloren – auch die staatlich garantierte Vergütung verringerte sich von Monat zu Monat.
Dann fiel einem Bauleiter der Euskirchener Firma F & S Solar der Bauplatz auf. Umgehend meldete er an die Firmenzentrale: „Da tut sich seit Monaten nichts.“ Jörg Frühauf, Geschäftsführer von F & S Solar, nahm Kontakt zur Gemeindeverwaltung auf: „Durch das geänderte EEG wird es immer schwerer, große Solaranlagen zu bauen“, argumentierte er. „Aber wir können der Gemeinde ein Konzept vorlegen, das überzeugt.“
Der Euskirchener Anlagenbauer übernahm die Baustelle und stellte den Solarpark (sechs Megawatt) nach Abschluss der behördlichen Formalien in nur drei Wochen Bauzeit fertig. „Der Park ist ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig Erfahrung und kompetente Planung beim Bau von großen Solaranlagen sind“, sagt Manuel Dormagen, Projektingenieur bei F & S Solar. „Die von der insolventen Firma erstellte Unterkonstruktion war teilweise in starkem Verschattungsbereich und sogar außerhalb des Baufensters erstellt worden.“
Deshalb verordneten die Anlagenbauer von F & S Solar eine Radikalkur und bauten rund zehn Prozent der bestehenden Konstruktion zurück. Trotz der kurzen Bauzeit ging der Park erst ein Jahr später als in der ursprünglichen Planung ans Netz. „Die Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung war glücklicherweise sehr gut“, berichtet Dormagen. „Nach der Enttäuschung mit der insolventen Firma fassten die Verantwortlichen schnell Vertrauen zu uns, sodass alles zeitnah umgesetzt werden konnte.“
Dennoch konnte F & S Solar das Solarkraftwerk, bestehend aus 23.460 Solarmodulen auf 10,8 Hektar Fläche, wirtschaftlich sinnvoll errichten, wie Dormagen bestätigt: „Wir konnten sogar für das Rumpfjahr die Pacht und die Zulieferfirmen desinsolventen Unternehmens bezahlen, sodass alles einen glücklichen Ausgang fand.“
Rund 200 Kilometer Kabel hat der Euskirchener Anlagenbauer in dem Park verbaut, dazu 2,8 Kilometer AC-Leitung vomModulfeld zur Übergabestation ans öffentliche Stromnetz. Mittlerweile wurde der Solarpark Twist an einen KölnerInvestor verkauft.
Naturstrom AG
Solarpark auf ehemaligem Militärgelände
Die Naturstrom AG realisiert auf dem Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots der US-Armee einen Solarpark. Das Sonnenkraftwerk in Uttenreuth nahe Erlangen wurde im August in Betrieb genommen. Bei einer installierten Leistung von 2,95 Megawatt erzeugt es jährlich rund drei Millionen Kilowattstunden Ökostrom – genug für 1.100 Privatkunden von Naturstrom.
Das Photovoltaikkraftwerk entstand auf einer früheren Bunkeranlage, die teilweise aufgefüllt und eingeebnet wurde. Rund sieben Hektar wurden bebaut. Das Baurecht hat Naturstrom bereits für die gesamte rund 15 Hektar große Fläche vorliegen.
Die Planung der Anlage erwies sich aufgrund des ungewöhnlichen Baugrundstücks als sehr komplex. So musste beispielsweise das Areal erst eingemeindet werden, um überhaupt einen Bebauungsplan erstellen zu können. Dass der Solarpark nach mehrjähriger Projektierung gebaut wurde, ist nicht zuletzt der guten Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsforst und der Gemeinde Uttenreuth zu verdanken.
SAG Solarstrom AG
Alle deutschen Projekte verkauft
Die SAG Solarstrom AG hat die letzten drei Photovoltaikprojekte des deutschen Portfolios verkauft. Damit fließt dem Unternehmen ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag zu, wie der Projektierer im August mitteilte. Bereits Ende Februar hatte die Gesellschaft das größte Projekt in Jüterbog mit 10,1 Megawatt Leistung verkauft. Nun wurden auch die letzten Anlagen mit insgesamt fünf Megawatt veräußert. Zwei Solarparks befinden sich in Sondershausen (Südharz), einer in Daßlitz im thüringischen Landkreis Greiz.
Die Käufer kommen aus Asien, Nordamerika und Europa. Insolvenzverwalter Jörg Nerlich stellte in Aussicht, „dass nun eine Fortführung der Unternehmensgruppe und eine im Vergleich zu anderen Insolvenzverfahren respektable Quote für die Gläubiger“ erreichbar sei.
Weitere Mittelzuflüsse aus dem Verkauf eines italienischen Portfolios sowie Geld aus einem Darlehen stehen noch aus. Zum Hintergrund: Drei deutlich verspätete Zahlungen über insgesamt 20 Millionen Euro hatten im Dezember 2013 zum Liquiditätsengpass und letztlich zur Insolvenz geführt. Weiterhin offen bleibt, ob Aktionäre das eingesetzte Kapital zurückerhalten.
Bejulo GmbH
Altes Kraftwerksgelände neu genutzt
Die Bejulo GmbH hat nach nur 1,5 Monaten Bauzeit auf dem Gelände des früheren Heizkraftwerkes in Forst (Lausitz) einen Solarpark errichtet. Er leistet 3,8 Megawatt und speist ins Stromnetz der Stadt Forst ein.
Insgesamt wurden 15.000 kristalline Solarmodule von REC auf Gestellen der Firma Schletter und vier Zentralwechselrichter von SMA installiert. Bejulo ist ein Projektentwickler aus Mainz, der sich auf erneuerbare Energien und vernetzte, virtuelle Kraftwerke spezialisiert hat.
Noch drei Monate zuvor standen auf dem Gelände Ruinen des alten Werks, unter anderem ein 80 Meter hoher Schornstein, eine Filteranlage, diverse Kellerfundamente und zwei teils gefüllte Öltanks. „Wir sind sehr zufrieden, dass die Bauwerke, insbesondere die Öltanks, fachgerecht und sauber entsorgt wurden“, kommentiert Sabine Giebel von der Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.
Actensys GmbH/Sputnik Engineering AG
Sechs Megawatt mit 388 Stringwechselrichtern gebaut
Mit 388 Wechselrichtern der Bauserie Solarmax 15MT2 wurde der Solarpark Neuenbrook bei Hamburg ausgestattet. Gemeinsam mit dem Projektierer Actensys GmbH hatte der Schweizer Hersteller einen Solarpark mit einer Gesamtleistung von sechs Megawatt realisiert. Insgesamt wurden 22.623 Solarmodule verbaut. Die Solaranlage steht in der Kremper Heide bei Hamburg auf einer Fläche von 11,4 Hektar und versorgt 1.400 Haushalte mit sauberem Strom.
Um den Solarpark möglichst lange und ertragreich zu nutzen, entschieden sich die Planungsingenieure von Actensys, eine große Anzahl an Stringwechselrichtern einzusetzen anstelle der sonst bei dieser Größenordnung üblichen Zentralwechselrichter. Dadurch bietet die dezentral aufgebaute Großanlage eine hervorragende Verfügbarkeit, weil im Störfall weniger Solarmodule von einer Beeinträchtigung betroffen sind und die Ertragsverluste sehr gering ausfallen. Ein defekter Stringwechselrichter lässt sich schneller und einfacher austauschen.
Die dreiphasigen MT2-Wechselrichter sind mit zwei MPP-Trackern ausgestattet, sie verarbeiten höhere Eingangsströme von bis zu 18 Ampere pro Tracker. Darüber hinaus sind sie kompakt gebaut und einfach zu montieren. Der Wirkungsgrad von 98 Prozent sichert hohe Erträge. „Bei der Planung und Umsetzung der Photovoltaikanlage in Neuenbrook stand hohe Effizienz im Vordergrund“, berichtet Mathias Mader, Geschäftsführer der Actensys GmbH. „Alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Bei der Auswahl der Bauteile spielten Qualität und Zuverlässigkeit eine entscheidende Rolle.“
Die Autoren
Rechtsanwalt Michael Herrmann
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
sind auf erneuerbare Energien spezialisiert. Sie betreuen vielfältige Projekte juristisch, darunter auch Solarparks im In- und Ausland. Die beiden Anwälte sind in der Berliner Kanzlei Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
herrmann@dr-gottwald-berlin.de dr.gottwald@dr-gottwald-berlin.de