Die Klimaschutz- und Energieagentur hat über sein Programm Zukunft Altbau ein Planungstool für die Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes 2015 des Bundeslandes Baden-Württemberg entwickelt. Es enthält ein Werkzeug mit der die Installateure ihre Kunden besser beraten und Anlagen planen können. Zusätzlich sind noch weiter wichtige Informationen zum EWärmeG auf einen Blick verfügbar.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat ein Planungswerkzeug zur Erfüllung der Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) entwickelt. Die Web-App für Smartphones und Tablets enthält neben den kompletten Gesetzestexten und Erläuterungen zu den Erfüllungsoptionen auch ein Werkzeug, mit dem Installateure, Handwerker, Architekten und Energieberater die Auslegung einer Anlage konkret planen können. Die Software kann auf der Internetseite von Zukunft Altbau, einem vom Umweltministerium in Stuttgart geförderten Programm, heruntergeladen werden. Sie ist firmenneutral und von Experten geprüft, betont Zukunft Altbau. „Architekten, Ingenieure und Handwerker können mit der Web-Applikation ihre Kunden nun besser über die neuen gesetzlichen Anforderungen aufklären“, begründet Zukunft Altbau. „Mit der App verfügt man über einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Informationen zum EWärmeG 2015.“
Wärmepumpe richtig auslegen
Das EWärmeG des Bundeslandes Baden-Württemberg ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Es legt fest, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in bestehenden Wohngebäuden mindestens 15 Prozent der Wärme eines Wohngebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies erreicht der Hausbesitzer unter anderem mit der Installation einer Wärmepumpe. Diese muss aber mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,5 haben, also aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugen. Ist sie noch effizienter, reich es aus, wenn die Wärmepumpe nur einen Teil des Wärmebedarfs abdeckt. Umgekehrt gilt: Deckt die Wärmepumpe nicht den gesamten Wärmebedarf ab, kommt es darauf an, wie viel erneuerbare Wärme angerechnet werden kann. Diesen Anteil kann der Installateur mit der Formel (Jahresarbeitszahl – 3) / Jahresarbeitszahl x erzeugte Wärme der Wärmepumpe = erneuerbare Wärme berechnen.
Photovoltaikanlage ist eine Option
Der Hauseigentümer kann aber auch Ersatzmaßnahmen nachweisen. Dazu gehört unter anderem die Installation einer Photovoltaikanlage. So reicht es, wenn der Hauseigentümer insgesamt 200 Watt Solarstromleistung pro 100 Quadratmeter Wohnfläche installiert, um die gesamten Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen. Ist die Photovoltaikanlage kleiner, kann sie auch nur einen Teil der Vorgaben ersetzen.
Konkrete Hinweise zu Förderprogrammen
Für Nichtwohngebäude gelten zwar abweichende Regelungen, doch diese sind ebenfalls in die App mit eingearbeitet. Zusätzlich enthält sie ein Beratungstool, das mit einem auf dem Gerät installierten Tabellenkalkulationsprogramm geöffnet werden kann. Die App enthält beschreibt auch, wie der Hausbesitzer die Regelungen nachweisen kann. Außerdem gibt sie Hinweise zu Ausnahmen und Befreiungen. Zusätzlich enthält sie auch Fakten über Förderprogrammen, wie und wo die Fördermittel zu beantragen sind und wo sich der Hauseigentümer beraten lassen kann. (Sven Ullrich)