Die Projektumsetzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage kann eine sehr komplexe Angelegenheit sein. Bis mit dem Bau einer Anlage begonnen werden kann, müssen im Vorfeld zahlreiche Anforderungen erfüllt sowie Genehmigungen eingeholt werden.
Zeitraubende Vorbereitungen
Der enge Kontakt und Austausch mit den zuständigen Verwaltungsbehörden sowie der Ortsgemeinde ebenso wie der Kreisverwaltung ist dabei elementar wichtig. Auch der Energieversorger, Techniker, Landschaftsplaner sowie Träger öffentlicher Belange sollten mit an Bord geholt werden, um einen möglichst reibungslosen Ablauf gemäß dem geplanten Zeitrahmen sicherzustellen.
Noch komplexer wird das Vorhaben, wenn der neue Solarpark auf einer baulichen Anlage, wie etwa einem Steinbruch, einer Deponie oder einem Militärgelände, entstehen soll.
In diesem Zusammenhang müssen auch zeitintensive Schritte, wie beispielsweise ein Raumordnungsverfahren, eingeplant werden, was bei etlichen Projekten vonnöten ist und durchschnittlich vier Monate in Anspruch nimmt. Darüber hinaus sind auch immer wieder Anpassungen des Bebauungsplans notwendig, um beispielsweise auf besondere Bodenbedürfnisse oder Rekultivierungsvorgaben reagieren zu können. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Prüfung der Fläche auf EEG-Konformität zu Beginn der Projektentwicklung.
Als erster Schritt bei der Projektentwicklung für den Bau einer Freiflächenanlage wird die Fläche identifiziert. Das kann entweder durch den Grundstückseigentümer selbst, einen Akquisiteur oder eigene Recherche geschehen. Bei letzterer Option sollte die Frage des Flurstücks und des Eigentümers geklärt werden sowie die Flächengröße, die Hangorientierung und eine eventuelle Verschattung durch Bewuchs.
Außerdem sollte die Zuwegung für Schwertransporte möglich sein sowie die Entfernung zum möglichen Einspeisepunkt gemessen werden.
Besondere Rahmenbedingungen
Im Anschluss ist die grundsätzliche Prüfung auf EEG-Konformität der Fläche notwendig. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, sollte die Fläche durch einen Pachtvertrag gesichert werden.
Wenn ein aktuelles Pachtverhältnis besteht, beispielsweise mit einem bewirtschaftenden Landwirt, sollte möglichst eine Einigung erzielt werden. Hierbei sollte auch der Kontakt zur Ortsgemeinde oder der Verwaltungsbehörde hergestellt und abgeklärt werden, ob Interesse an der Entstehung eines Solarparks besteht.
Die Gemeinde frühzeitig einbeziehen
Wichtig ist die frühzeitige und transparente Information und Aufklärung über das Bauvorhaben in Gemeinderatssitzungen, da die Gremien für das Bebauungsplanverfahren zuständig sind.
Eine Besonderheit besteht bei Konversion beziehungsweise belasteter Fläche: Hier sollten die Altlastenkataster geprüft beziehungsweise in Erfahrung gebracht werden, ob Bodenuntersuchungen erfolgt sind oder ob eine sonstige Dokumentation über die Fläche vorhanden ist.
Prognose für die Erträge
Es wird ein erster Modulbelegungsplan von den Technikern erstellt sowie eine Prognoseberechnung mit Ermittlung des spezifischen Ertrags durchgeführt.
Nach der Flächensicherung und bei generellem Interesse aller Beteiligten wird der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst sowie eine Änderung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beantragt.
Bei vielen Projekten ist im Vorfeld die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens oder eine landesplanerische Stellungnahme erforderlich. Das Verfahren wird von der Kreisverwaltung gesteuert und dauert rund vier Monate.
Netzanschlusspunkt finden
Die Unterlagen werden von einem Landschaftsplaner erstellt. Nebenher darf nicht vergessen werden, den Netzeinspeiseantrag beim zuständigen Energieversorger zu stellen, da die Länge der Kabeltrasse entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist.
Während das erste Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung läuft, ist die Klärung der EEG-Konformität der Fläche notwendig. Dafür wird in der Regel eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt.
Öffentliche Stellen reden mit
Denn gerade bei Konversionsflächen ist die Beschaffung der relevanten Unterlagen notwendig. Ehemalige Genehmigungen beziehungsweise Stilllegungsbescheide oder Rekultivierungsbestätigungen erhält man bei den Flächeneigentümern oder den zuständigen Behörden. Wenn die Vorbelastung lange zurückliegt, sind diese Nachforschungen oft aufwendig.
Des Weiteren sollte man im Rahmen eines Projekts im Hinterkopf behalten, dass sich während der Bauleitplanung oft Aufgaben durch die Stellungnahmen der einzelnen Träger öffentlicher Belange (TöB) ergeben.
Bebauungsplan anpassen
Darauf muss man reagieren. So müssen beispielsweise erforderliche Bodenuntersuchungen beziehungsweise Abgasnachweise bei Deponien oder die Reduzierung der Bauverbotszone bei Autobahnen angestrebt werden.
Die Anpassung des Bebauungsplans – aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen – sollte zeitnah erfolgen, damit das zweite Beteiligungsverfahren (Offenlage) gestartet werden kann. Auch hierbei ist der ständige Kontakt mit der Orts- und Verbandsgemeinde sowie dem Landschaftsplaner enorm wichtig, da die Sitzungstermine abgestimmt und die Anforderungen der TöB abgehandelt werden müssen.
Ein weiterer Schritt ist die Identifizierung der Kabeltrasse zum Netzanschlusspunkt. Die Besichtigung erfolgt zusammen mit Technikern.
Eigentum klären
Im Anschluss an die Eigentümerklärung mit Eigentümern und Ortsgemeinden ist die vertragliche, dingliche Sicherung notwendig.
Das heißt, Pläne müssen erstellt beziehungsweise Dienstbarkeiten im Grundbuchamt eingetragen werden. Gegebenenfalls müssen auch spezielle Genehmigungen, beispielsweise für Gewässer- oder Straßenkreuzungen oder die Unterbauung von Hochspannungsleitungen, eingeholt werden.
Zu guter Letzt wird der Bauantrag zusammen mit dem Landschaftsplaner erstellt und im Anschluss bei der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht.
Baureife erreichen
Dann erfolgt wünschenswerterweise der Satzungsbeschluss der Ortsgemeinde zum Bebauungsplan. Dadurch ist dann die Baureife nach Paragraf 33 BauGB erreicht. Die Baugenehmigung kann erteilt werden.
In der Bauphase ist eine intensive Projektbesprechung zwischen Projektentwicklern und Technikern zwingend notwendig.
Dabei ist hier besonders wichtig, dass die Besonderheiten der Fläche sowie Auflagen durch den Bebauungsplan oder die Baugenehmigung, beispielsweise in Form von spezieller Einsaat, im Auge behalten werden.
Des Weiteren muss die Zuwegung zur Fläche mit der zuständigen Straßenmeisterei abgestimmt sowie die Baustellenbeschilderung angebracht werden. Die Koordination der beauftragten Baufirmen erfolgt dabei durch den Bauleiter vor Ort.
Ökostrom aus dem Steinbruch
Schlussendlich wird der Termin für die Inbetriebnahme, die Netzeinspeisung und die Abnahmen durch die Bauleitung organisiert. WES Green hat als Spezialist anspruchsvolle Projekte umgesetzt, gemäß dem oben beschriebenen Ablauf für die Planung und die Installation. Zwei Beispiele sind die Solarparks in Üdersdorf und Haupersweiler.
Der Solarpark auf dem Gelände des ehemaligen Steinbruchs „Löhley“ in Üdersdorf in der Vulkaneifel wurde gerade erst nochmals ausgebaut. Auf dem circa 1,73 Hektar großen Konversionsgelände war im März 2017 der erste Bauabschnitt entstanden.
Die Photovoltaikanlage startete zunächst mit einer Leistung von 731 Kilowatt und wurde um knapp 450 Kilowatt auf jetzt insgesamt fast 1,2 Megawatt erweitert.
Damit ist ein Großteil der Fläche des ehemaligen Steinbruchs belegt. Auf einem früher als militärischer Sprengplatz genutzten Gelände in Freisen-Haupersweiler wird ebenfalls ein neuer Solarpark gebaut.
Das vom Kampfmittelräumdienst vorbereitete Gelände umfasst rund 5,6 Hektar. Darauf entsteht zunächst eine Freiflächenanlage mit einer Solarleistung von rund 4,05 Megawatt.
Mit dem durch die Anlage erzeugten Ökostrom können rund 1.000 Haushalte mit umweltfreundlicher Energie versorgt werden. Ein späterer Zubau zusätzlicher Generatoren ist bereits vorgesehen.
WES Green GmbH
Zusammenschluss von Wircon und der Enovos Renewables
Die WES Green GmbH entstand aus der Vereinigung des Projektierers und Energiedienstleisters Wircon aus Baden-Württemberg und der Enovos Renewables GmbH aus dem Saarland.
Gegründet wurde das Unternehmen, um den Photovoltaikbereich des Projektentwicklers und Generalunternehmers Bürgerservice GmbH (BÜS) zu übernehmen. Der Schwerpunkt der WES Green GmbH liegt auf der Realisierung von Freiflächenanlagen.
Dabei übernimmt das Unternehmen neben der Projektentwicklung und der Akquise sowie Sicherung der geeigneten Flächen auch die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Klärung von Einspeisemöglichkeiten. Gleichermaßen kümmert sich die WES Green um die Sicherung der Kabeltrassen sowie um die Erstellung von wirtschaftlichen Prognoseberechnungen und die Einholung notwendiger Gutachten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Erstellung technischer Gesamtkonzepte sowie auf dem Bau der Freiflächenanlagen als Generalunternehmer und auf der Wartung und Instandhaltung.
Kurz nachgefragt
„Der Geiz rächt sich irgendwann“
Bei der Installation von Anlagen wächst das Bewusstsein für hohe Qualität. Gilt das auch für die Wartung?
Gerhard Cunze: Die Betreiber achten zunehmend auf professionelle Instandhaltung und Wartung, diese Themen spielen jetzt schon bei der Planung und dem Bau der Anlagen eine Rolle. Zwar bauen noch viele Käufer lieber billig, aber langsam ändert sich auch dort die Wahrnehmung. Wie überall gilt: Qualität hat einen Preis.
Der Geiz stirbt nicht aus?
Leider nicht. Zum Teil regiert noch die Mentalität: „Geiz ist geil.“ Aber wir haben immer mehr Kunden, die auf Qualität achten, auch zunehmend im Ausland. Denn Geiz rächt sich irgendwann. In Großbritannien haben beispielsweise viele EPCs gebaut. Jetzt gibt es dort unter anderem Probleme mit der Verkabelung.
Wie viele Solarmodule hatten und haben Sie bislang in der Wartung?
In den vergangenen Jahren haben wir rund 4,5 Millionen Solarmodule bearbeitet. Das klingt dramatisch, dürfte sich jedoch demnächst noch deutlich erhöhen. Draußen im Feld lauern einige Gigawatt an Problemen. Wir arbeiten stetig an Lösungen für Probleme, die auf die Solarbranche zukommen werden. Konkret: Es geht uns um eine Investitionssicherung für Betreiber über die gesamte Laufzeit ihrer Photovoltaikanlage.
Spielen Speicher im Wartungsgeschäft schon eine Rolle?
Die Speicherhersteller wiederholen die früheren Fehler der Photovoltaikbranche. In der Solarbranche hieß es damals: Photovoltaik ist wartungsfrei. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass das nicht stimmt. Jetzt kommen die Hersteller der Solarbatterien und behaupten: Speicher sind wartungsfrei! Einige haben erkannt, dass diese Aussage nicht haltbar ist. Sie wenden sich jetzt an uns.
Mit welchen Aufgaben?
Sie bitten uns um Hilfe, weil die Speichersysteme doch einige Kinderkrankheiten aufweisen. Die Fertigung wurde schnell hochgefahren, der Druck auf die Kosten ist enorm. So sind manche Speicher nicht per Fernwartung steuerbar. Dann müssen die Updates vor Ort aufgespielt werden. Das ist nur ein Beispiel.
Die Fragen stellte Heiko Schwarzburger.
Gerhard Cunze
ist geschäftsführender Gesellschafter von Adler Solar, einem Full-Service-Dienstleister der Solarbranche. Das europaweit tätige Unternehmen mit Sitz in Bremen beschäftigt rund 60 Mitarbeiter.
Der Autor
Horst Schneider
ist Betriebswirt und seit April 2016 Geschäftsführer der WES Green GmbH in Trier. Zuvor hatte er aus der Trierer Initiative Arbeitslose e. V. heraus 1987 die Bürgerservice GmbH mit bis zu 400 Mitarbeitern gegründet, deren Geschäftsführer er wurde. Dort baute er zuletzt auch den Bereich Photovoltaik auf, der in die WES Green GmbH als eigene Gesellschaft zusammen mit Wirsol und Enovos ausgegründet wurde.