Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Auf der Hauptversammlung von RWE stellte Rüdiger Haude den Konzernmanagern unangenehme Fragen.
Kohleabbau und Verbrennung dienen schon lange nicht mehr der Allgemeinheit. Technikimmanent verstößt RWE also gegen Art. 14 (2) des Grundgesetzes. Wie also können die Manager des Unternehmens den Bruch des Grundgesetzes rechtfertigen?
Rüdiger Haude stellte diese und andere Fragen bei der RWE-Hauptversammlung am 26.4.2018. Lesen Sie seine Rede in vollem Wortlaut. (Petra Franke)