Die Baywa AG hat sich mit dem Ökoenergieinvestor Energy Infrastructure Partners (EIP) kommerziell geeinigt, bei der Baywa r.e. eine Kapitalerhöhung durchzuführen: Da diese im Wesentlichen von EIP gezeichnet wird, erreicht der Finanzinvestor auch die Mehrheit am Unternehmen. Schon jetzt ist EIP Mitgesellschafter bei Baywa r.e., bisher allerdings nur mit einer Minderheitsbeteiligung.
Geschäfte von Baywa r.e. bis 2028 abgesichert
Im Rahmen der Kapitalerhöhung verpflichtet sich der Mutterkonzern Baywa AG, aktuell bestehende Ansprüche aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der Baywa r.e. in Höhe von rund 350 Millionen Euro aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestellten Fremdfinanzierungen könne ein – im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungsgutachtens identifizierter – zusätzlicher Bedarf an Kapital und Bürgschaften (Aval) der BayWa r.e. in Höhe von etwa 435 Millionen Euro bis 2028 abgedeckt werden, teilt der Konzern mit. Dieser Kapital- und Bürgschaftsbedarf ergebt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für erneuerbare Energien.
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Gremien und Behörden müssen noch nicken
Konkret wird sich nach der Kapitalerhöhung die Beteiligung der Baywa AG an Baywa r.e. von derzeit 51 auf 35 Prozent reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung von Baywa r.e. im Konzernabschluss des Mutterkonzerns. Für Baywa r.e. hat die Transaktion Vorteile. Denn damit wird das Unternehmen finanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt.
Diese Einigung zwischen Baywa und EIP muss jetzt noch in verbindlichen Verträgen festgehalten werden. Dies wiederum bedarf der Zustimmung der Gremien von EIP und des Aufsichtsrats der Baywa AG. Zudem müssen auch noch die Kartellbehörden die Transaktion genehmigen. (su)