Der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt sich. Der internationalen Agentur für erneuerbare Energien (Irena) zufolge wurde im Jahr 2023 weltweit eine Rekordkapazität von 473 Gigawatt an erneuerbaren Energien zugebaut, das sind 54 Prozent mehr als im Jahr 2022. Dabei entfiel der weitaus größte Teil auf den Zubau von Photovoltaik-Anlagen.
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Um das auf dem letztjährigen UN-Klimagipfel in Dubai beschlossene Ziel einer Verdreifachung der Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien zu erreichen, ist allerdings ein weiterer Anstieg des jährlichen Nettozubaus erforderlich. Die aus diesem Ziel resultierende Kapazität von 11,2 Terawatt (TW) erfordert laut Irena zwischen 2024 und 2030 (einschließlich) insgesamt einen durchschnittlichen jährlichen Zubau von 1.044 Gigawatt.
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Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 16,4 Prozent der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien. Eine Schlüsselrolle kommt weiterhin der Photovoltaik zu: Für sie nennt die Agentur ein Kapazitätsziel von 5,5 Terawatt, für das es in jedem der Jahre von 2024 bis 2030 eines Nettozubaus von 578 Gigawatt bedarf.
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Rund 700 Milliarden Euro erforderlich
Der damit einhergehende Investitionsbedarf ist gewaltig. Um das globale Ziel der Verdreifachung der Erneuerbaren-Kapazität bis 2030 zu erreichen, schätzt die Irena den Kapitalbedarf auf weltweit 1,5 Billionen US-Dollar pro Jahr. Berechnungen der Beratungsgesellschaft EY in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BEDW) ergeben: Allein in Deutschland sind bis 2030 Investitionen von mehr als 700 Milliarden Euro erforderlich.
Rund die Hälfte davon entfällt auf den Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, weitere 281 Milliarden Euro werden für den Ausbau von Übertragungs- und Verteilnetzen gebraucht, wie es im „Forschungsmonitor 2024 Energiewende“ von EY und BDEW heißt.
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Ohne private Investoren geht es nicht
Einen erheblichen Teil des benötigten Kapitals wird die Privatwirtschaft bereitstellen müssen. Angesichts leerer Staatskassen und hoher Verschuldungsgrade sind institutionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen, Stiftungen, aber auch Privatanleger gefragt, um den Um- und Ausbau der Energieversorgung maßgeblich mitzufinanzieren.
Tatsächlich ist das Interesse privater Kapitalgeber an Investitionen zur Transformation des Energiesystems deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Investments in Energie-Infrastruktur, also Anlagen, Netze und Speicher. Typischerweise laufen sie über die Privatmärkte, zu denen Immobilien, Private Equity, Private Debt, Venture Capital und Infrastruktur zählen.
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Reges Interesse an Infrastruktur für Energie
Dieses Interesse belegt die jüngste Umfrage des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI) aus dem Oktober 2024, wonach 57 Prozent der Befragten planen, ihren Infrastruktur-Anteil im Portfolio zu erhöhen. Damit ist Infrastruktur die begehrteste Assetklasse im Bereich Private Markets.
Dabei wird der Subsektor Energie im Vergleich zu anderen Infrastrukturtypen als besonders interessant wahrgenommen, wie eine Umfrage des CFIN – Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule im vergangenen November ergeben hat: 90 Prozent der Befragten bewerten den Sektor als (sehr) attraktiv.
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Wachsende Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten
Die positive Einschätzung von Infrastrukturinvestitionen, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien, spiegelt dabei die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Anlagemöglichkeiten wider. Für das gewachsene Interesse institutioneller Anleger gibt es aber noch weitere Gründe.
Dazu zählen neben dem langfristigen Charakter die Unabhängigkeit von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen und Diversifikationseffekte. Hinzu kommt, dass Infrastrukturinvestments in aller Regel stabile und planbare Cash-Flows liefern und einen Inflationsschutz bieten, weil die Erträge an das allgemeine Preisniveau gekoppelt sind.
Dennoch klafft bis heute eine Lücke zwischen getätigten und benötigten Investitionen. Das ist nicht zuletzt auf die regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die sich bislang trotz einiger Anstrengungen vielfach als wenig förderlich erwiesen haben.
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Mehrere Gesetze in Vorbereitung
Der Gesetzgeber hat diese Problematik glücklicherweise erkannt, sodass mittlerweile etliche Initiativen in die richtige Richtung gehen. Zu nennen sind auf nationaler Ebene beispielsweise die Referentenentwürfe zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz und zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz.
So sieht der Referentenentwurf zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz unter anderem Neuregelungen im Bereich der Sachwerte-Investments vor. Das betrifft in erster Linie Immobilien- und Infrastrukturfondsfonds. Im Sinne der Klimaschutzziele sollen diese künftig erweiterten Möglichkeiten erhalten, in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren.
Fonds für neue Geschäfte geöffnet
Konkret vorgesehen ist derzeit, die für offene Immobilien-Sondervermögen zulässigen Vermögensgegenstände zu erweitern. So sollen die Fonds künftig über die Beteiligung an Infrastruktur Projektgesellschaften auch unbebaute Grundstücke erwerben dürfen, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien bestimmt und geeignet sind. Eine neue Vorschrift soll zudem regeln, dass der Betrieb sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Aufdachanlagen eine zulässige Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Immobilienfonds ist.
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Als förderlich könnte sich auch die Einführung einer separaten Infrastrukturquote in der für viele institutionelle Investoren maßgeblichen Anlageverordnung (AnlV) erweisen, die der Entwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz vorsieht: Bisher sind Infrastrukturinvestments unter anderen Anlageformen zu subsumieren. Angesichts vielfach bereits ausgeschöpfter Quoten führt das dazu, dass viele Investoren gar keine Infrastrukturinvestments eingehen können. (bearbeitet: HS)
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Der Autor: Robert Guzialowski ist seit August 2022 Leiter Business Development Real Assets bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, wo er insbesondere für den Vertrieb rund um Private-Debt-, Private-Equity-, Erneuerbare-Energien-, Infrastruktur- und Immobilienfonds verantwortlich ist. Zuvor war er Leiter Real Assets Deutschland bei der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG. Dort verantwortete er neben Vertrieb und Kundenmanagement der AIF-Verwahrstelle die Begleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaften von der Aufnahme der Geschäftsbeziehung über das Onboarding bis zu Fondstransaktionen. Robert Guzialowski ist Rechtsanwalt und referiert sowie veröffentlicht regelmäßig zu aufsichtsrechtlichen Entwicklungen.
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