Nach der Fortführung der Speicherförderung durch den Bund startet jetzt auch Sachsen ein neues Förderprogramm – das Bundesland bezuschusst ab Mai 2016 den Kauf von Batteriespeichern. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investition für den Speicher.
Die neue Förderung des Sächsischen Bundeslandes stellt folgende Voraussetzungen: Der Batteriespeicher muss über mindestens zwei Kilowattstunden nutzbare Kapazität verfügen und die Wirkleistung der Photovoltaikanlage am Netzeinspeisepunkt auf 50 Prozent begrenzt sein. Des Weiteren werden auch Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen wie Energiemanagementsysteme unterstützt.
Erst die Förderzusagen einholen
Die Speicherförderung der Sächsischen Aufbaubank SAB wird ab Mai 2016 fortgeführt. Das hat der Freistaat Sachsen beschlossen und damit die Förderung neu aufgelegt. Denn bereits seit 2013 wurden dezentrale Speicher gefördert.
Zu beachten ist, dass der Kaufvertrag erst bei einer Förderzusage der SAB geschlossen wird. Zudem sind drei Vergleichsangebote einzuholen, bei denen sich die Nutzkapazität der Speicher um maximal zehn Prozent unterscheiden darf. (nhp)
Weitere Informationen zum Förderprogramm stehen im Merkblatt zur InES 4.