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AKTUELLE MELDUNGEN

SFV rät: Solarstromspeicher unbedingt anmelden

Für Solarstromspeicher besteht eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Bisher hat die Behörde ein Auge zugedrückt. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland rät den Anlagenbetreibern allerdings, schnell zu handeln. Denn eigentlich muss der Speicher spätestens vier Wochen nach Installation angemeldet werden.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) mit Sitz in Aachen weißt darauf hin, dass auch Stromspeicher ins Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen. Das bedeutet, dass auch Betreiber von Solarstromakkus ihr Gerät innerhalb von vier Wochen bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Immerhin besteht diese Registrierungspflicht gilt, werden wohl die wenigsten Speicherbetreiber wissen, vermutet der SFV mit Blick auf die Tatsache, dass bisher bei der Bonner Behörde bis August nur 135 Speicher angemeldet wurde. Inzwischen sind aber schon mehr als 50.000 Speicher installiert.

Bei Nichtanmeldung droht Bußgeld

Der SFV verweist darauf, dass eine versäumte Registrierung von der Bundesnetzagentur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann. Bisher habe die Behörde allerdings noch keinen Gebrauch von dieser Regelung gemacht. Zusätzlich dazu könnte auch die Vergütung gekürzt werden, wenn Strom vom Speicher ins Netz geflossen ist. Die konkreten Regelungen dazu sind bei der Clearingstelle EEG zu erfragen.

Zur Registrierung hat die Bundesnetzagentur, nach Angaben des SFV erst seit 1. Januar 2017, ein entsprechendes Formular bereitgestellt, mit dem der Betreiber seinen Speicher anmelden kann. Nachdem das PDF-Dokument heruntergeladen wurde, muss es vollständig ausgefüllt werden. Dabei sollte der Anlagenbetreiber das Dokument vollständig durchgehen. Danach sollte der das Dokument für sich speichern und dann an die Bundesnetzagentur schicken. Die E-Mail- und die Postadresse der zuständigen Stelle bei der Bundesnetzagentur findet der Anlagebetreiber im Anschreiben des Meldungsformulars. (su)