Das Bundesland Tirol fördert auch in diesem Jahr weiterhin die Integration von Stromspeichern in Photovoltaiksysteme. Zusätzliche Förderung gibt es für intelligente Steuerungen, die auch unabhängig von Speicher unterstützt werden. Damit können die Hauseigentümer einen Investitionszuschuss bekommen, die bei der Bundesförderung leer ausgegangen sind.
Das österreichische Bundesland Tirol wird auch in Zukunft Stromspeicher weiter fördern. Wie die Landesregierung mitteilt, nimmt sie ab 15. Juni bis zum 31. Dezember dieses Jahres wieder Anträge für einen Investitionszuschuss entgegen. Sowohl in der Speicherbranche als auch bei den Photovoltaikinstallateuren, die ihre Anlagen unter anderem mit Stromspeicher anbieten, dürfte das für Aufatmen sorgen. Denn die erste bundesweite Speicherförderung war mehrfach überzeichnet. Deshalb wird die Mehrzahl der Antragsteller leer ausgehen. Sie haben sich aber schon darauf eingestellt, die Speicher zu bauen, ihre Investitionsentscheidung aber im vergangenen Jahr zurückgestellt, weil sie auf die Bundesförderung gewartet haben.
Förderung bis zu sechs Kilowattstunden
Zumindest die Tiroler Hauseigentümer, die keine Förderung aus Wien bekommen, können jetzt wieder auf die Landesförderung zurückgreifen. Immerhin unterstützt Innsbruck die Integration von Stromspeichern in Solaranalgen mit einem Sockelbetrag von 1.700 Euro. Diesen gibt es für die Installation eines Speichers mit einer Kapazität von zwei Kilowattstunden. Das ist auch das minimale Speichervolumen, das das System erreichen muss, um gefördert zu werden. Für jede weitere Kilowattstunde kommt zu diesem Sockelbetrag ein weitere Zuschuss dazu, der mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde sinkt. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Allerdings fördert die Landesregierung die Speicher nur bis zu einer Kapazität von sechs Kilowattstunde. Für ein solches System beträgt die Maximalförderung 3.000 Euro. Zusätzlich dazu zahlt Innsbruck noch einen Bonus, wenn der Speicher mit einer intelligenten Steuerung ausgerüstet ist. Die intelligente Steuerung wird aber auch unabhängig vom Batteriespeicher gefördert.
Technische Voraussetzungen beachten
Um eine Förderung können sich Betreiber einer Photovotlaikanlage mit einer maximalen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt bewerben, die ihr System um einen Speicher ergänzen wollen. Wenn die Photovoltaikanlage nachweislich eine Wärmepumpenheizung oder ein Elektroauto versorgt, steigt diese Maximalleistung auf 15 Kilowatt. Die Förderung gibt es aber auch, wenn der Speicher zusammen mit einer neuen Solaranlage installiert wird. Dafür gelten die gleichen Bedingungen. Um sicher zu gehen, dass er für das gewählte System auch einen Zuschuss bekommt, sollte der Hauseigentümer aber vorher einen Blick in die Liste förderfähiger Speicher werfen. Hier sind auch die förderfähigen intelligenten Steuerungen verzeichnet, für die es einen Bonus gibt. Zudem sollte er die technischen Voraussetzungen beachten, die in Punkt 5 der allgemeinen Förderrichtlinien aufgeführt sind. (su)