Der Speichersystemanbieter Smart Power baut in Garching Bayerns ersten Großspeicher zur Lieferung von Primärregelenergie mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt. Die Anlage wird komplett ohne Förderungen errichtet und betrieben. Die Rahmenbedingungen sind aber immer noch schlecht.
Der Anbieter und Projektierer von Speichersystemen Smart Power errichtet in Garching bei München den ersten Batteriespeicher Bayerns, der Primärregelleistung mit mehr als einem Megawatt bereitstellen wird. Mit einer Leistung von 1,4 Megawatt wird die Anlage ab Mitte dieses Jahres ihre komplette Kapazität von 1,216 Megawattstunden dazu einsetzen, die Frequenz des Netzes stabil zu halten, an das er angeschlossen ist. Zudem ist er über ein virtuelles Kraftwerk in das europäische Verbundnetz eingebunden, so dass sich darüber weitere Vermarktungsoptionen ergeben. „Großspeicher liefern im Regelleistungseinsatz schnelle Reaktionszeiten und arbeiten nicht nur in der Netzstabilisierung effizienter als Kraftwerke. Diese müssen zur Netzstabilisierung aus ihrem optimalen Arbeitspunkt herausgefahren und danach wieder in den optimalen Arbeitspunkt hineingefahren werden. Das kostet Zeit und Geld. Stromspeicher liefern Primärregelleistung schnell, wirtschaftlich und mit einem hohen Wirkungsgrad“, erklärt Ulrich Bürger, technischer Leiter von Smart Power, die Vorteile, in Zukunft Speichern die Stabilisierung des Netzes zu überlassen.
Projekt wird wissenschaftlich begleitet
Smart Power hat den gesamten Speicher geplant, ausgelegt und wird in auch errichten. Der Wechselrichterhersteller Bonfiglioli hat die gesamte Leistungselektronik geliefert. Die Batteriemodule kommen von NEC Energy. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts haben Forscher vom Lehrstuhl elektrische Energiespeichertechnik der Technischen Universität München übernommen. Sie werden verschiedene Betriebsweisen des Speichers untersuchen, sowie das Alterungsverhalten und die Lebensdauer der Batteriezellen beobachten.
Der Speicher wird komplett ohne Fördermittel errichtet und soll sich ausschließlich über die Vermarktung von Regelenergie wirtschaftlich rechnen. Das ist momentan nicht so einfach. Zum einen muss die Anlage für den Regelleistungsmarkt noch präqulaifiziert werden. Zum anderen werden die Speicher am Regelleistungsmarkt gegenüber den alten konventionellen Kraftwerke benachteiligt. „Es kann nicht angehen, dass Stromspeicher, die anders als zur Bereitstellung von Primärregelleistung genutzt werden, trotzdem Umlagen unterliegen, obwohl sie eine dezentrale Energieeinspeisung fördern und damit das Netz entlasten“, kritisiert Roland Balbierer, Projektleiter bei Smart Power, die gesetzliche Regelung, dass Speicherbetreiber doppelt zur Kasse gebeten werden.
Speicher dürfen Vorteile nicht ausspielen
Denn sie müssen Netzgebühren bezahlen, wenn sie den Strom einspeichern. Die gleichen Gebühren werden noch einmal fällig, wenn der zuvor gespeicherte Strom wieder ins Netz eingespeist wird. „Das ist nicht im Sinne der Energiewende“, bewertet Balbierer diese widersinnige Regelung. „Die rechtliche Lage für Speichersysteme, die das Versorgungsnetz unterstützen, muss klarer definiert werden. Unser Großspeicher stellt einen Teil des deutschen Beitrags der im europäischen Verbundnetz benötigten Primärregelleistung zur Verfügung. Parallel dazu ist er in der Lage das regionale Netz durch Blindleistungskompensation zu entlasten. Das steigert die Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit von Energie für Endkunden und hält die Kraftwerke näher am optimalen Betriebspunkt.“ Doch trotz dieser Vorteile werden die Speicherbetreiber daran gehindert, zu einer effektiven Netzentlastung beizutragen. „Dadurch wird viel Potential bei der Netzentlastung verschenkt“, resümiert Balbierer. (su)