Ab 2017 sollen in Deutschland die elektronischen Stromzähler mit Gateway eingebaut werden. Das gilt auch für Solargeneratoren ab sieben Kilowatt Leistung. Michael Schmidt von RWE Metering erläutert die Technik und die Fallstricke, die der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende birgt.
Die klassischen Ferraris-Stromzähler mit Drehscheibe laufen endgültig aus. Ihre Produktion wurde zum Ende 2015 eingestellt. Nun werden sie sukzessive durch elektronische Zähler ersetzt. Allerdings sind die elektronischen Messgeräte noch keine Smart Meter. Sie haben einen Chip, der die Verbrauchswerte speichern kann. „Erst wenn der elektronische Zähler mit einem Gateway verbunden ist, spricht man von einem intelligenten Messsystem, einem Smart Meter“, erläutert Michael Schmidt, Geschäftsführer von RWE Metering. „Das Gateway verbindet den Zähler mit der Außenwelt, macht ihn kommunikationsfähig. Dadurch erhält der Zähler seine Intelligenz.“
Zähler und Gateway können in einem Gehäuse stecken, oder es sind zwei einzelne Geräte mit definierter Schnittstelle. „Eichrechtlich bilden sie jedoch eine Einheit“, sagt Schmidt. „Im Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird vorgeschrieben, solche Smart Meter überall einzubauen, wo der jährliche Stromverbrauch 6.000 Kilowattstunden übersteigt. Oder wo Photovoltaikanlagen laufen, die mehr als sieben Kilowatt Erzeugungsleistung aufweisen.“
Noch keine zugelassenen Geräte
Da es noch keine vom Bundesamt für Sicherheit der Information (BSI) zertifizierten Geräte gibt, sind genaue Preisangaben für die Nachrüstung der Smart Meter bislang nicht möglich. Man kann sie höchstens schätzen. „Derzeit befinden sich acht Geräte beim BSI in der Zertifizierung“, erzählt der Experte. „Klar ist, dass sie deutlich teurer werden als die analogen Ferraris-Zähler.“
Er schätzt, dass die Geräte mit Einbau unter 500 Euro kosten. Natürlich entwickeln sich die Kosten auch in Abhängigkeit von den Stückzahlen, die installiert werden, sowie von der konkreten Ausstattung der Systeme. Im Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett festgelegt, dass bestimmte Obergrenzen gelten sollen (Paragraf 31 des Entwurfs).
Übersicht über die Preise
So darf der Messstellenbetrieb für Stromkunden mit 50.000 bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr nicht mehr als 200 Euro kosten, brutto wohlgemerkt. Bei 20.000 bis 50.000 Kilowattstunden sind es 170 Euro brutto, von 10.000 bis 20.000 Kilowattstunden gelten 130 Euro brutto als Obergrenze. Zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden dürfen es nur 100 Euro sein, also rund 84 Euro netto.
Bei kleineren Photovoltaikanlagen von sieben bis 15 Kilowatt Anschlussleistung darf der Betrieb des elektronischen Zählers nicht mehr als 100 Euro pro Anlage und Jahr kosten, ebenfalls brutto gerechnet. Zwischen 15 und 30 Kilowatt dürfen es 130 Euro sein, zwischen 30 und 100 Kilowatt 200 Euro. Über 100 Kilowatt, wie übrigens auch bei einem Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden, erlaubt der Gesetzentwurf „ein angemessenes Entgelt.“
Harsche Kritik der Energieversorger
„Mit diesen Obergrenzen könnten wir wahrscheinlich hinkommen, wenn es Nettopreise wären“, kritisiert Schmidt. „Denn Sie müssen die Kosten für die Geräte, ihren Einbau und ihren Betrieb auf die Laufzeit der Zähler umlegen. Aber im Entwurf stehen Bruttopreise, das wird sehr knapp.“
Ursprünglich standen Nettopreise in den Entwürfen der Ministerien, damit wären wir zufrieden. Im Entwurf, der vom Bundeskabinett Anfang November verabschiedet wurde, stehen plötzlich Bruttopreise. Schmidt meint: „Ich hoffe, wir können im parlamentarischen Verfahren zu den Nettopreisen zurückkehren.“ Der Entwurf soll im April durch den Bundestag und den Bundesrat gehen.
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers sollen die Gateways alle Viertelstunden die Verbrauchswerte des Vortages an die Netzbetreiber melden, um Lastanforderungen zu modellieren. RWE hat das in Modellversuchen simuliert. Wenn man nun jeden Tag und jede Nacht – auch am Wochenende und an Feiertagen – diese Werte aus einem Keller funken soll, müssten die Betreiber der Sendemasten für den Mobilfunk die Vollabdeckung gewährleisten. „Das tun sie aber nicht, nirgends“, hält Michael Schmidt dagegen. „Im Gegenteil: Nachts werden die Sendemasten abgeregelt, weil die permanente Vollabdeckung sehr teuer ist. Da sehe ich große Schwierigkeiten, die den Umbau der Zähler zudem sehr stark verteuern dürften.“ (Heiko Schwarzburger)
Das vollständige Interview mit Dr. Michael Schmidt lesen Sie im Februarheft von photovoltaik, das am 11. Februar 2016 erscheint. Inhaber eines Abos können den Beitrag auch im Internet oder als E-Paper lesen.