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AKTUELLE MELDUNGEN

Pacht und Eigenverbrauch

Live aus dem Kloster Banz: Mit Solarstrom lässt sich noch immer gutes Geld verdienen. Schwierige Rahmenbedingungen erfordern neue Geschäftsmodelle und Allianzen, auch mit Netzbetreibern. Der BSW-Solar setzt Hoffnungen auch in die neuen Ausschreibungen für Solarparks.

In seinem Vortrag zeichnete Nico Storz vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband die Rückwärtsrolle der bundesdeutschen Energiepolitik nach: Nach acht Monaten „Marktintegrationsmodell“ wurde dasselbe mit der EEG-Reform 2014 wieder abgeschafft. Die eben eingeführten Anreize zur Vermarktung wurden zurückgezogen und der Eigenverbrauch, der noch kurz zuvor gefördert wurde, mit Abgaben belastet. Storz fordert, Eigenverbrauch und Direktlieferung gesetzlich gleichzustellen. „Das würde die Geschäftsmodelle praktikabler machen.“

Klaus Preiser von der Firma Badenova Wärmeplus empfahl Pachtmodelle, um die Belastung mit Umlagen zu verringern. Der Kunde trage dabei kein Investitionsrisiko, sei trotzdem Eigenerzeuger und müsse nur die reduzierte EEG-Umlage zahlen. Außerdem sollten Verteilnetzbetreiber, Solaranlagenbetreiber und Wechselrichterhersteller intensiver zusammenarbeiten, um die Vielzahl von Systemdienstleistungen zu nutzen, die intelligente Wechselrichter heute bieten.

Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie rechnete vor, wie mit dem von der DGS Franken entwickelten Betreiberkonzept „PV-Mieten“ auch nach dem neuen EEG Investoren „eine Eigenkapital-Rendite von fünf bis zehn Prozent“ erreichen können. Das Konzept funktioniere mit geeigneten Standardlastprofilen im Gewerbe und etwa 80 Prozent Eigenverbrauchsquote – machbar zum Beispiel bei einem Kilowatt Photovoltaikleistung pro 3.000 Kilowattstunden Jahresstrombedarf.

Das gerade anlaufende Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen erklärte Rechtsanwalt Christoph Richter von der Kanzlei Maslaton. Mal wieder müsse die Freiflächen-Photovoltaik Vorreiter bei einer Förderumstellung sein. Das Verfahren beginnt als „Pay-as-bid-Auktion“ und soll ab Dezember 2015 auf „Uniform pricing“ umgestellt werden.

Das bedeutet, dass zunächst die Teilnehmer bei einem Zuschlag den Preis pro Kilowattstunde erhalten, den sie anbieten. Beim „Uniform pricing“ dagegen wird im Auktionsverfahren ein einheitlicher Preis für alle Zuschläge ermittelt. Ob die Hoffnung von BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig aufgehen wird, der die Ausschreibungen als „möglichen Rettungsanker für Solarparks“ bezeichnete, ließ Christoph Richter offen. (Thomas Seltmann)