Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft unterstützt das Grünstrommarktmodell als Alternative zur Direktvermarktung von Ökostrom an der Börse. Damit wird die direkte Belieferung von Stromkunden möglich. Der BNE fordert deshalb eine entsprechende Verordnungsermächtigung im EEG.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert einen neuen Vermarktungsweg für Ökostrom. Angesichts des weggefallenen Grünstromprivilegs sind viele Geschäftsmodelle zur direkten Belieferung von Verbrauchern mit Photovoltaikstrom unwirtschaftlich geworden und damit weitgehend weggefallen. Auf der anderen Seite steht aber eine außerordentlich hohe Nachfrage nach solchen Produkten am Markt. Deshalb unterstützt der BNE das Grünstrommarktmodell, das von verschiedenen Ökostromanbietern entwickelt wurde. Dazu müsse im EEG eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, über die solche alternativen Vermarktungsmodelle genehmigt werden können, fordert der Verband.
Regionaler Ökostrom fließt direkt zum Kunden
Konkret sieht das Grünstrommarktmodell die direkte Lieferung von Ökostrom an den Kunden vor. Der Stromversorger kauft eine Mindestmenge an Ökostrom direkt beim Anlagenbetreiber ein. Dafür bekommt dieser vom Stromversorger die durchschnittliche Vergütung, die er auch im Marktprämienmodell erhalten würde. Dafür kann der Stromversorger wiederum zertifizierten Ökostrom an seinen Kunden liefern und muss nicht mehr in Graustrom umgewidmeten Strom von der Börse kaufen. Dabei muss der Versorger in seinem Mix mindestens so viel über das EEG vergüteten Strom in seinem Mix haben, wie er auch beim Stromeinkauf an der Börse hätte. Für das Jahr 2015 wären dies durchschnittlich 44,23 Prozent. Da der Strom direkt beim Anlagenbetreiber eingekauft und nicht über das EEG-Umlagesystem vergütet wird, zahlt der Stromkunde keine EEG-Umlage für seinen Strom, sondern einen gleichwertigen Betrag direkt an seinen Stromversorger. Damit ändert sich für den Kunden eigentlich erst einmal nichts. Der Versorger zahlt die EEG-Umlage für den Teil des Strommixes, der aus EEG-Anlagen stammt und über das Umlagensystem gefördert wird.
Versorger bringt Produktion und Verbrauch in Einklang
Dieses Modell bietet einen sinnvollen Ansatz für alternative Vermarktungsmodelle jenseits des EEG-Umlagensystems und vor allem jenseits der Strombörse. Vor allem Mieterstromprojekte lassen sich auf diesem Weg realisieren. Dabei belastet das Grünstrommarktmodell das EEG-Konto nicht, da dem Umlagensystem im gleichen Verhältnis Einnahmen und Ausgaben entzogen werden. Für die Integration von volatilen erneuerbaren Energien ist dieses Modell sogar förderlich. Denn der Versorger muss für den von ihm eingekauften Ökostrom einen Abnehmer finden. Schafft er das nicht, muss er eine Strafe auf das EEG-Konto einzahlen. Damit hat der Versorger ein großes Interesse daran, Produktion und Verbrauch in Einklang zu bringen und möglichst viele Flexibilitätsoptionen wie Speicher oder Lastmanagement zu nutzen. „Das Grünstrommarktmodell eröffnet damit neben dem Marktprämiensystem eine sinnvolle Möglichkeit, um Erneuerbare wettbewerblich in den Markt zu integrieren“, begründet Robert Bosch, Geschäftsführer des BNE, seine Unterstützung für dieses Modell. (su)