Der Klima- und Energiefonds nimmt seit dem 24. Februar Registrierungen für die diesjährige Förderung von Kleinanlagen entgegen. Der Generator muss allerdings innerhalb von zwölf Wochen installiert sein, sonst verfällt die Registrierung.
Der Klima- und Energiefonds in Wien hat bereits mit der Förderung von kleinen Photovoltaikanlagen begonnen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das ein sehr früher Zeitpunkt, so dass die Installateure in Österreich in diesem Jahr mehr Zeit haben, die Anlagen fertig zu stellen. Schließlich können schon seit gestern die Anlagen registriert werden. Das Ende der Antragstellung zur Förderung ist in diesem Jahr der 14. Dezember. Insgesamt stehen für die Förderung im Rahmen des Klima- und Energiefonds 17 Millionen Euro zur Verfügung.
Antrag erst nach der Installation stellen
Der Fonds fördert neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen. Dazu zahlt der einen Investitionszuschuss von 275 Euro pro installiertes Kilowatt. Für gebäudfeintegrierte Anlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt. Dabei begrenzt der Klima- und Energiefonds die Förderung allerdings auf fünf Kilowatt Anlagenleistung. Die Förderung können sowohl natürliche als auch juristische Personen – sprich: Unternehmen – beantragen. Allerdings ist eine Antragstellung ist erst nach der fertigen Installation der Anlage möglich.
Gemeinschaftsanlagen werden gefördert
Neu in der diesjährigen Förderung ist, dass der Klima- und Energiefonds nicht nur die Installation von Einzelanlagen unterstützt, sondern auch den Bau von Splitanlagen. Dies sind Generatoren, die von mindestens zwei Wohn- oder Geschäftseinheiten in einem Gebäude gemeinsam genutzt werden. Jedoch muss es sich um eine Gemeinschaftsanlage handeln. Denn pro Standort kann nur eine Anlage die Förderung beantragen. Die Förderung ist dabei unabhängig vom Betreiber der Anlage. Dieser kann für mehrere Generatoren an unterschiedlichen Standorten eine Förderung erhalten.
Registrierung vor der Installation
Dazu muss sich der Anlagenbetreiber zunächst online beim Klima- und Energiefonds registrieren. Dies tut er noch vor der Installation. Dafür braucht er nur die konkreten Daten der geplanten Anlage sowie eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung. Diese bekommt er vom Netzbetreiber. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert. Diese Reservierung gilt dann für zwölf Wochen. Bis dahin muss der Anlagenbetreiber den Antrag auf eine Förderung stellen. Sonst verfällt die Registrierung. Damit wäre diese Anlage komplett von der Förderung ausgeschlossen. Denn eine erneute Registrierung ist nicht möglich. Damit hat der Installateur einen konkreten Zeitrahmen, innerhalb dessen er die Anlage fertig stellen muss.
Ist der Generator vollständig installiert, kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Onlineplattform des Klima- und Energiefonds gestellt werden. Den dafür notwendigen Link zum Zugang bekommt der Anlagenbetreiber mit der Bestätigung der Registrierung zugeschickt. Danach prüfen die Mitarbeiter des Kommunalkredit Public Consulting in Wien den Antrag und fordern anschließend die Mittel beim Klima- und Energiefonds an. Dann kann auch die Auszahlung an den Anlagenbetreiber erfolgen. (su)