Die vor wenigen Tagen beschlossene Nabeg-Novelle belegt sektorenübergreifende Speichertechnologien mit Netzentgelten. Der Grund: Diese Speicher werden weiter als Letztverbraucher definiert.
Für die Energiewende sind flexible, sektorenübergreifende Strompuffer wichtig. Die Zahl der angekündigten Projekte im Bereich der Power-to-X-Lösungen steigt stark an. Diese sowohl für die Energiewende als auch für die Energiespeicherindustrie positiven Entwicklungen werden allerdings durch das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) folgenreich beschnitten, mahnt der Branchenverband BVES.
Anstatt den Status als Letztverbraucher für Speicher endlich aufzugeben, werde dieser mit der Nabeg-Novelle noch ausgeweitet, weil alle sektorenübergreifende Speichertechnologien pauschal mit Netzentgelten belastet werden. Bisher waren Anlagen zur Wasserelektrolyse mit anschließender Methanisierung von der Netzentgeltpflicht ausgenommen. Doch durch die Änderungen in der Novelle werde nun eine volle Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Technologien eingeführt, erklärt der Verband.
Hintergrund: Mit der Nabeg-Novelle wird die bisherige Regelung in Paragraph 118, Absatz 6, Satz 7 im Energiewirtschaftsgesetz umformuliert. Folglich werden wohl nur noch reine Stromspeicher ohne Netzentgeltpflicht bleiben. Auch wenn für grünen Wasserstoff mit einer Brennstoffzelle noch die Möglichkeit eine Befreiung besteht. Eine Option bleibt noch, betont der BVES: Der Bundesrat könnte noch eine erneute Befassung des Bundestages mit dem Gesetz erwirken. (nhp)
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