Das Französische Parlament hat ein Gesetz zum Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien verabschiedet. Damit gibt es jetzt einen rechtlichen Rahmen, der Eigenverbrauch in Frankreich erleichtert.
Das Mitte Februar verabschiedete Gesetz sieht insbesondere Steuerbefreiungen vor. Eigenverbraucher mit einer Anlage von weniger als 1.000 Kilowatt Leistung müssen keinen Beitrag zur Umlage für die Förderung der erneuerbaren Energien leisten und auch keine lokalen Stromverbrauchssteuern entrichten. Außerdem ist vorgesehen, dass die französische Energieregulierungsbehörde spezielle Netzentgelte für kleine Eigenverbrauchsanlagen einführt. Auch hier gilt als Bemessungsgrenze 1.000 Kilowatt Leistung. So sollen Kostensenkungen bei der Netznutzung berücksichtigt werden, die sich durch den Eigenverbrauch ergeben.
Darüber hinaus regelt das neue Gesetz, dass der Verteilnetzbetreiber 40 Prozent der Netzanschlusskosten für Anlagen übernehmen kann. Diese Leistung wird durch die Netzentgelte finanziert. Mit dem Gesetz soll die Entwicklung von Lösungen zum Eigenverbrauch in Frankreich erleichtert und kollektive Eigenverbrauchslösungen ermöglicht werden. (Petra Franke)