Der Markt für Stromspeicher gilt als aussichtsreich. Die Preise für die Solarakkus fallen – und zwar dramatisch. Ob die Systeme wirklich ökonomisch sind, entscheidet sich in der Anwendung. Denn es kommt nicht nur auf die Technik an.
Das Gutachten schlug Wellen: Im Dezemberheft von photovoltaik (Seite 50, ebenso online nachzulesen) stellte Franz-Josef Feilmeier von der Firma Fenecon aus Deggendorf eine Analyse vor, die es in sich hatte. In seinem Auftrag hatten Experten die neuen Vorschriften des Bundesfinanzministeriums zur Versteuerung von selbstverbrauchtem Solarstrom analysiert. Die Schlussfolgerung: Stromspeicher sind – zumindest im Privathaushalt – nur wirtschaftlich, wenn der Betreiber ohne EEG baut. Soll heißen: Wenn die Anlage nicht am Stromnetz hängt, also kein Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Wenn es keine Überschüsse aus der Solaranlage gibt, die man nicht im Gebäude verwenden kann.
Kaum lag das Heft bei den Lesern, hagelte es Anfragen. „Uns ist bewusst, dass man bei einer wirtschaftlichen Analyse je nach Annahmen und Standpunkt zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann und es Ermessensspielräume gibt“, schrieb beispielsweise Steffen Binzel, Geschäftsführer für Vertrieb bei der Densys GmbH in Langenselbold. „Aufgrund dessen stellen wir Ihnen die vom Verfasser getroffenen Annahmen und Ergebnisse und die unseren tabellarisch gegenüber. Sie können dann selbst Ihr individuelles Szenario berechnen.“
Binzel hatte sich mehrere Tage Zeit genommen, um die im Gutachten von Fenecon getroffenen Aussagen zu überprüfen. Auch Steuerberater meldeten sich zu Wort. Pro und contra – offenbar ist das Thema brandaktuell. Und vor allem: sehr komplex.
Speicherpreise rutschen weiter
Denn wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte, hängt die Wirtschaftlichkeit von Stromspeichern stark vom Einzelfall ab. Die gute Nachricht zuerst: Die Entwicklung der Speicherpreise wird die ökonomischen Bedingungen für den breiten Einsatz von Akkus für die Photovoltaik (und Blockheizkraftwerke) stetig verbessern. Nach Angaben des BSW-Solar fielen die die Preise im Jahr 2014 um ein Viertel. Ähnlich schnell ging es seinerzeit in der Photovoltaik, vor fünf Jahren. Es wird erwartet, dass auch 2015 der Preisrutsch weitergeht, um 25 bis 30 Prozent.
Zugleich steigt die Nachfrage nach den Speichern. 2014 wurden mehr als 15.000 Speichersysteme in Deutschland installiert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat allein im dritten Quartal rund ein Drittel mehr Anträge für Speicherzuschüsse bewilligt als im Quartal zuvor.
Auch auf der Intersolar und der Fachmesse EES im Juni in München werden die Stromspeicher wieder im Mittelpunkt stehen, das ist sicher. Diese Branche steht technologisch noch am Anfang, zahlreiche Innovationen werden die Kosten zusätzlich drücken. Das wird richtig spannend.
Der Staat hält die Hand auf
Nun zu den Problemen: Per Erlass des Bundesfinanzministeriums wird eigenverbrauchter Solarstrom – unabhängig von seiner Speicherung – nicht nach den Gestehungskosten des Photovoltaikstroms (zehn bis zwölf Cent je Kilowattstunde), sondern nach den Einkaufskosten für Netzstrom (mehr als 23 Cent je Kilowattstunde) versteuert. Der Staat tut das, was er immer tut, auch in anderen Branchen: Er hält die Hand auf. Steuerberater Markus Sprenger aus Nürnberg weiß ein Lied davon zu singen, welche Enttäuschungen auf die Speicherbetreiber lauern.
Denn Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil, also den Anteil der zu versteuernden Anteile. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wärmepumpen. Nutzen sie Solarstrom, um Warmwasser zu bereiten oder Räume zu heizen, ist der Sonnenstrom mit Umsatzsteuer zu belegen, und er wird auf die Einkommenssteuer veranschlagt. Gemäß des Rundschreibens aus der Finanzverwaltung gilt das ebenso für KWK-Anlagen, also Blockheizkraftwerke.
Ob das juristisch haltbar ist, sei dahingestellt. Denn die Einkaufspreise für Netzstrom variieren je nach Region und Anbieter. Dagegen gilt im Steuerrecht der Gleichheitsgrundsatz im gesamten Bundesgebiet, denn es ist Bundesrecht. Möglicherweise korrigieren die Gerichte diesen Passus, und die Herstellungskosten werden zugrunde gelegt. Für Investoren könnte es sich lohnen, die Sache selbst vor Gericht zu bringen und überprüfen zu lassen.
Gleiches gilt für die EEG-Umlage: Sogar darauf erhebt der Staat eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent, obwohl dies einige Experten für illegal halten. In der Summe macht allein dieser Posten rund eine Milliarde Euro aus, die Wolfgang Schäuble den Bundesbürgern aus der Tasche zieht.
Der Erlass des Bundesfinanzministeriums macht klar, dass der Staat nicht gewillt ist, auf sprudelnde Einnahmen zu verzichten. Die Mehrwertsteuer auf Strom spült jährlich etliche Milliarden in die Kassen des Bundes. Das soll so bleiben, auch wenn sich immer mehr Menschen selbst mit Strom versorgen – durch Photovoltaik, Blockheizkraftwerke oder kleine Windräder. (Heiko Scharzburger)
Den vollständigen Report lesen Sie im Märzheft der Fachzeitschrift photovoltaik, das am 2. März 2015 erscheint.