Das neue Gesetz für Elektroaltgeräte bringt entsprechende Recyclingauflagen für Photovoltaikhändler und Installateure. Bereits ab Februar drohen Strafen für nicht registrierte Betriebe. Was ist nun zu tun?
Das seit Ende Oktober 2015 geltende Elektroaltgerätegesetz setzt die WEEE-Richtlinie der EU-Komission in deutsches Recht um. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet nun, dass vielen Solarunternehmern und Handwerksbetrieben nicht bewusst ist, welche Konsequenzen mit den neuen Recycling- und Registrierungsauflagen verbunden sind. So müssen Betriebe, ab Februar 2016 mit hohen Strafen rechnen, wenn sie ihrer Pflicht zur Registrierung gemäß Elektrogesetz nicht nachkommen.
„Das Fehlen einer wirksam erteilten Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Daneben drohten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit entsprechenden Konsequenzen. „Nicht registrierte Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen der Geschäftsbetrieb per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagt werden kann“, sagt Körnig. Hohe Schadensersatzforderungen seien ebenfalls denkbar.
Auch Installationsbetriebe betroffen
Der Registrierungspflicht unterliegen alle Betriebe, die als Hersteller gelten. „Das betrifft nicht nur Modulhersteller und Importeure, sondern beispielsweise auch Installationsbetriebe, die ihre Produkte direkt aus dem Ausland beziehen“, betont Körnig. Da die Registrierung bei der Stiftung Altgeräte Register (EAR) einige Wochen in Anspruch nehme, sei rasches Handeln erforderlich.
Wenn das neue Elektrogesetz betrifft, wie es in der Praxis umzusetzen ist, worauf sich Einzel- und Onlinehändler einstellen müssen und wie das Recycling von Photovoltaikmodulen europaweit geregelt wird, thematisiert der BSW-Solar in einem vierteiligen Webinar. Weitere Informationen über Details zur Teilnahme gibt es hier. (nhp)