Stürme und Hagel häufen sich dieser Tage. Große Hagelkörner können Photovoltaikanlagen erheblich schädigen. Was dann zu tun ist und was eine Versicherung abdeckt, lesen sie in unseren Tipps, die Sie beachten sollten.
Solarmodule verhalten sich bei extremen Hagelereignissen ganz ähnlich wie Solarthermieanlagen, Dachfenster, Autoscheiben oder Gewächshäuser. Nicht unbedingt besser, aber auch nicht schlechter. Der Anlagenbesitzer sollte dann als erstes einen betriebssicheren Zustand herstellen. Möglicherweise muss der Besitzer dazu die Photovoltaikanlage ausschalten. Dann muss sich der Eigentümer um das Gebäude kümmern und eventuelle Löcher im Dach schließen. Schäden an der Dämmung und am Innenausbau werden so gering gehalten. Danach sollte der Schaden dokumentiert und der Versicherung sowie dem Solarteur gemeldet werden.
Ist das Modul kaputt, kann es bei feuchter Witterung zu Aussetzern oder Kurzschlüssen kommen. Die können dann zu einer Abschaltung der Anlage durch den Wechselrichter führen. Wenn die Sonne das Modul wieder getrocknet und der Hagelschlag die Zellverbinder im Modul nicht durchtrennt hat, funktioniert es wieder. Die Leistung des Moduls muss dadurch nicht einbrechen. Eine andere Alternative ist es, das Modul zu überbrücken. Oft kann ein Modulstrang also noch weiter produzieren, das entschärft etwas den Zeitdruck bezüglich der Reparatur.
Mit dem Neuwert versichert
Wenn beispielsweise Module einer Photovoltaikanlage durch Glasbruch beschädigt werden, ist der Neuwert versichert. Das ist der nötige Betrag, um die Anlage bei gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen. Maßgeblich ist hierbei allerdings der niedrigere Betrag. Neben den Materialkosten werden natürlich auch die Demontagekosten übernommen.
Wenn die Anlage in der Gebäudeversicherung mitversichert ist, wäre der Deckungsschutz gegeben. Die Mitversicherung sollte der Anlagenbetreiber aber vor dem Schaden klären, denn eine automatische Mitversicherung ist nicht immer gegeben. Wichtig: Es muss aufgrund einer Werterhöhung des Gebäudes durch die installierte Anlage eine Meldung an den Gebäudeversicherer erfolgen.
Aber Achtung: Wenn der Betreiber die Anlage über die Gebäudeversicherung versichert, hat er keinen Schutz für einen Ausfall der Einnahmen, sprich die Einspeisevergütung würde in dieser Zeit nicht ersetzt. Er hat nur Schutz gegen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Daher ist eine spezielle Versicherung, eine sogenannte Allgefahrenversicherung, ratsam. (Niels H. Petersen)
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag erschien betreits im September 2015. Die aktuellen Unwetter machen ihn für Leser wieder besonders wertvoll, falls Sie von einem Hagelschaden betroffen sind.