Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Was darf Wartung kosten?

Betreiber und Serviceunternehmen haben häufig verschiedene Vorstellungen über Umfang und Preis der Instandhaltung. Wollen beide Seiten zueinanderfinden, helfen genaue Aufgabendefinitionen und Verständnis für technische Zusammenhänge.

Zwanzig Jahre störungsfreier Betrieb eines Solargenerators – solch ein Versprechen wird wohl kein Installateur einem Kunden geben. Dass Wartung irgendwie dazugehört, ist selbstverständlich. Doch Wartung ist ein recht schwammiger Begriff. Ist die jährliche Inspektion gemeint, das Monitoring oder die Rasenpflege bei einer Freiflächenanlage? Alles zusammen oder individuell vereinbarte Leistungen?

Diese begriffliche Ungenauigkeit lässt sich leicht durch entsprechende Vertragsformulierungen auflösen. Doch liegt es in der Natur der Sache, dass der Aufwand für solche zukünftigen Leistungen bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Planungsprozess nur grob geschätzt werden kann. Wie also kann ein Kunde, der über die Errichtung einer Anlage nachdenkt, an diesem Punkt realistisch beraten werden? Auch für den Installateur oder Betriebsführer geht es darum, seinen Aufwand wirtschaftlich zu kalkulieren und mit den vereinbarten Pauschalen tatsächlich das leisten zu können, was der Kunde erwartet.

Wie gut, dass es Strukturen gibt

Die Norm DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Unter Wartung werden dabei nur Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats verstanden. Beim Auto wäre das zum Beispiel ein Ölwechsel. Doch welcher Abnutzungsvorrat könnte bei Solaranlagen vorhanden sein? Die Frage mag recht theoretisch anmuten. Doch sie macht auch klar, dass es leicht Missverständnisse geben kann, wenn Wartungsverträge geschlossen werden.
Eher trifft deshalb der Begriff der Instandhaltung auf die Dienstleistungen zu, die rund um den Betrieb von Solaranlagen üblich sind. Gemeint ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass die Betrachtungseinheit die geforderte Funktion erfüllen kann. Teil der Instandhaltung sind dann eben auch das Monitoring, die regelmäßige Anlageninspektion und die Beseitigung von Störungen oder Mängeln.

Kunden bewerten Instandhaltung verschieden

Nach der Erfahrung von Ulrich von Borstel, Geschäftsführer von Ensibo, hängt die Preissensitivität beim Thema Wartung vor allem von der Kundengruppe ab. „Bei Landwirten darf die Wartung eigentlich nichts kosten. Diese sind es gewohnt, möglichst viel selbst zu machen, und sind auch in der Regel in der Nähe ihrer Anlage“, berichtet er. Eine Dienstleistung einzukaufen kommt für sie häufig nicht infrage. Doch wenn ein Ertragsausfall aufgrund eines nicht erkannten Defekts auf sie zukommt, erkennen sie den Wert einer unabhängigen technischen Betriebsführung. Etwas anders sieht es bei institutionellen Investoren aus. Sie sind es gewohnt, Leistungen an externe Dienstleister zu vergeben. Dieser Kundengruppe geht es vor allem darum, dass ihre Anlagen mit Fokus auf die Optimierung der Wirtschaftlichkeit betreut werden. Sie sind daher eher bereit, aufwendigere Überwachungs- und Wartungsaufgaben angemessen zu vergüten.

Leistungspaket variiert

Professionelle Investoren und Asset Manager verwalten eine Vielzahl von Anlagen. Ihnen ist es daher sehr wichtig, nach bestimmten Kriterien aufbereitete Berichte in regelmäßigen Zeitintervallen zu erhalten. Nur so ist ein effizientes kaufmännisches Controlling möglich. Und die Zahlen müssen natürlich stimmen. „Wir arbeiten mit beiden Betreibergruppen gern zusammen, gerade weil sie doch sehr unterschiedlich sind. Als Dienstleister sind wir flexibel, wir stellen uns gern auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ein und bieten die jeweils passenden Leistungspakete.“
Für Ulrich von Borstel sind fünf Posten für die Wartungs- oder auch Inspektionspauschale entscheidend. Ein wichtiger Punkt ist ganz sicher die Einrichtung der Anlage beim Betriebsführer. Er muss die Anlage in seine Leitwarte anbinden; stellt er dabei Lücken oder Fehler in der Dokumentation fest, hat er entsprechend Mehraufwand. Je nach Laufzeit des Vertrages verteilt von Borstel üblicherweise diesen Einmalaufwand auf mehrere Jahre. (Petra Franke)

Wie Ulrich von Borstel und zwei weitere Unternehmer ihren Weg zur Peisfindung beschreiben, lesen Sie im vollst&auml in der Novemberausgabe der photovoltaik, der für Sie freigeschaltet ist.