Ein Ehepaar aus dem Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz will eine Kleinwindanlage für die Eigenversorgung installieren. Sie wird allerdings ausgebremst. Nach der Auslegung des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertreter soll die 28 Meter hohe Kleinwindanlage 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten. Die Abstandsfläche würde dann 33-Mal der Höhe der Antaris-Anlage der Firma Braun entsprechen. Die Rechtsprechung zu Abständen von Windanlagen in Wohnbebauung zeigt andere Maße: als angemessen gilt ein Abstand von drei Mal der Höhe, sprich 90 Meter Abstand.
Ein wichtiger Referenzfall für die Kleinwindbranche
Das Ehepaar wehrt sich mit anwaltlicher Hilfe und ist vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht stimmt den Klägern zu, dass der Flächennutzungsplan für die Steuerung von raumbedeutsamen Großwindanlagen gilt. Nicht aber für kleine und optisch unauffällige Kleinwindkraftanlagen.
Die erste Prozessrunde wurde durch Crowdfunding finanziert. Der Bürgermeister der Gemeinde versucht weiterhin, die Installation der kleinen Windanlage zu verhindern. Um die zweite Runde des Gerichtsprozesses zu finanzieren, wurde erneut ein Crowdfunding auf der Aequifin-Plattform eingerichtet. Jede Hilfe ist willkommen. Denn der Fall könnte ein wichtiger Referenzfall für die Kleinwindbranche werden. (nhp)
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