Mit einer im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm VDE V 0628-1 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Photovoltaikanlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss darf aber nur über eine spezielle Energiesteckdose oder eine feste Installation erfolgen. Zudem muss die Installation durch eine Elektrofachkraft erfolgen, schreibt der VDE/FNN in seinen FAQ auf ihrer Webseite.
Zudem ist es demnach in Deutschland eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Das sieht die Niederspannungsanschlussverordnung und die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) vor. Für den Betrieb einer steckerfertigen Photovoltaikanlage muss demnach ein Zweirichtungszähler genutzt werden. Die Kosten dafür muss der Betreiber selber getragen.
Plug&Play nicht zulässig
In Österreich sieht es anders aus: Stromerzeugungseinrichtungen dürfen hier nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden, besagt die Norm OVE E 8101 des Österreichischen Verband für Elektrotechnik. Aus dieser Technikregel ergebe sich, „dass ein Verwenden von steckerfertigen Plug&Play Lösungen für Stromerzeugungseinrichtungen nicht zulässig ist“, heißt es in einer KFE-Empfehlung für Kleinsterzeugungsanlagen.
„Zudem sei nicht sichergestellt, dass der erzeugte Strom über den vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalter 30 Milliampere fließt, wenn ein Modulwechselrichter an den Endstromkeis angeschlossen werde“, betont Ernst Leinwather von der Firma Sonepar. Der Personenschutz wäre somit nicht mehr gewährleistet. Die Norm OVE E 8101 ist beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik erhältlich. (nhp)
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