Ende 2019 wurde das dritte Gateway von der zuständigen Behörde zugelassen. Der Einbau von intelligenten Messgeräten wird damit verpflichtend. Für Photovoltaikanlagen gilt das vorerst aber noch nicht.
Bereits kurz vor Weihnachten lag das Geschenk unter dem Tannenbaum. Jedenfalls für Peter Heuell, dem Geschäftsführer von EMH Metering. Denn seit 19. Dezember 2019 ist das Gateway Casa von EMH Metering offiziell zugelassen.
Damit sind es nun drei intelligente Messgeräte von drei Herstellern, die von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), zertifiziert wurden. „Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben“, weiß auch Heuell. Seine Firma ist der zur Markterklärung notwendige dritte Hersteller.Bereits 2016 hat der Bundestag den Rollout von Smart-Meter-Geräten im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen.
Nur nötige Messwerte versenden
Nun ist der Startschuss für die verpflichtende Ausstattung von Verbrauchern also offiziell gefallen. Das erste Zertifikat für ein Smart-Meter-Gateway hat die Kooperation aus PPC und Open Limit Ende 2018 erhalten. Im September 2019 bekam auch Dr. Neuhaus aus Hamburg die Zertifizierung für das eigene Gateway. Nach EMH Metering befinden sich nun noch sechs weitere Produkte im BSI-Verfahren, so dass im laufenden Jahr 2020 weitere Geräte die Sicherheitsprüfung erfolgreich bestehen dürften.
Nach CC-Standard zertifizierte Smart-Meter-Gateways erfüllen besonders strikte Vorschriften zum Datenschutz. Das Kürzel CC steht dabei für Common Criteria, ein internationaler Standard, der die Kriterien zur Prüfung und Bewertung von Sicherheitseigenschaften bei IT-Produkten im Labor definiert. Das Smart-Meter-Gateway versendet Messdaten nur an berechtigte Empfänger. Dabei werden ausschließlich nur die nötigen Messwerte versandt. Die Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke der Energieversorgung verwendet werden.
Das Gateway Casa lässt sich mit Zählern und Schaltgeräten beliebiger Hersteller verbinden. Über Mehrwertmodule können die Energieversorger und Stromkunden neue Geschäftsmodelle erschließen. Beispielsweise können Letztverbraucher über WLAN mit Smartphone, Tablet oder PC auf den im Gateway integrierten Web-Browser zugreifen, um den Energieverbrauch zu überwachen.
Ball im Spielfeld der Behörden
Die gesetzlich erforderliche Markterklärung inklusive Marktanalyse hat das BSI Ende Januar vorgelegt. Intelligente Messsysteme mit BSI-geprüften Gateways sollen künftig in Haushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden installiert werden. Zudem sollen größere Erzeugungsanlagen mit über sieben Kilowatt installierter Leistung und steuerbaren Verbrauchern wie Ladepunkte für Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen mit Messgeräten bestückt werden. So sieht es zumindest das Gesetz vor. Umgesetzt werden soll das aber erst nach und nach.
Die dritte Zertifizierung eines Smart-Meter-Gateways befördert den Ball ins Spielfeld der Behörden. „BSI und BMWi haben nun zu klären, was mit den Geräten technisch gemacht werden kann und soll“, sagt Fabian Zuber vom Expertennetzwerk Commetering. „Dies sollte nun auch genutzt werden, um weitreichende Ausnahmen für Photovoltaikbetreiber und ausreichende Übergangsfristen festzuhalten.“
Für Photovoltaikanlagen gilt der Rollout vorerst noch nicht. „Die Zwangsbeglückung mit kostspieligen und aus Betreibersicht in der derzeitigen Form wenig nützlichen Messsystemen bleibt vorerst aus“, das sei eine gute Nachricht für die Betreiber von Photovoltaikanlagen, kommentiert Zuber. Denn in der Marktanalyse erklärt das BSI unter anderem, dass vorerst kein verpflichtender Einbau intelligenter Messsysteme für Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG erfolgt, teilt auch die Clearingstelle in einer Auswertung mit.
Aufschub bis zum Herbst
Allerdings könnte der Aufschub ein kurzer sein, sagt Zuber. Denn es sei bereits bis spätestens zum 30. Oktober 2020 eine Aktualisierung der Marktanalyse geplant. „Das Bundeswirtschaftsministerium plant bis dahin für Photovoltaikanlagen vorzuschreiben, dass die Kommunikation der Netzintegration zukünftig über das Smart-Meter-Gateway laufen soll“, vermutet Zuber.
Bisher lässt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch das Steuern und Schalten von Erzeugungsanlagen ohne Gateway-Anbindung zu. Daher sollen nun erst noch entsprechende Änderungen im EEG vorgenommen werden, die dann auch den Weg für den Pflichteinbau freimachen könnten, meint Zuber. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die oft genutzte 70-Prozent-Regel, um die Einspeisung zu reduzieren, statt über den Wechselrichter über das Gateway erfolgen müsste – und das potenziell auch im Bestand.
Anlagen ab 30 Kilowatt erst später
Insbesondere in der Übergangsphase seien viele Aspekte regulatorisch unklar. Manches bleibt daher Auslegungssache der Behörden und der Politik oder wird sich erst mit der Zeit in der praktischen Umsetzung einspielen.
Gerade hinsichtlich der Fernsteuerbarkeit, die insbesondere Anlagen ab 30 Kilowatt betrifft, gelte es als wahrscheinlich, dass die Rollout-Pflicht erst später komme. Denkbar sei aber auch, dass Erzeugungsanlagen insgesamt vorerst verschont blieben, vermutet Zuber. Wahrscheinlich sei ein differenziertes Vorgehen, meint er weiter. (Niels H. Petersen)
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