Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm serielle Sanierung aufgelegt. Damit soll einerseits die energetische Erneuerung von Gebäude beschleunigt werden, um die Potenziale bei der Erhöhung der Energieeffizienz im Bestand zu heben. Andererseits wird dadurch auch die Integration der Photovoltaik in die Gebäudehülle weiter in den Mittelpunkt gerückt.
Denn das Konzept der seriellen Sanierung sieht vor, dass die Gebäude mir Fassaden- und Dachelemente einschließlich der damit verbundenen Anlagentechnik ausgestattet werden, die auf dem neusten Stand der Technik sind und vor Ort hergestellt werden. Diese Bauelemente und Technikmodule weisen dabei einen hohen Grad an Vorfertigung auf. Auf diese Weise sinken die Kosten für die Sanierung. „Das ist attraktiv für die Immobilienwirtschaft, für Eigentümer und auch für die Mieter“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angesichts des Starts des Förderprogramms.
Erster Schritt: Geeignete Gebäude finden
Zur Anlagentechnik gehören wiederum unter anderem elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen, die ihrerseits mit erneuerbaren Energien betrieben werden. So sieht das erste Modul der Förderung explizit neben der Analyse der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit eines konkreten seriellen Sanierungsprojekts auch die Nutzung der Stromerträge aus Solaranlagen vor Ort vor.
Zweiter Schritt: Serientaugliche Lösung finden
Im zweiten Schritt wird dann die Entwicklung der seriellen Sanierungskomponenten bezuschusst. Hier geht es um die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung und der Optimierung von Abläufen bei der Produktion und bei der Installation der Gebäudeelemente. Damit sollen skalierbare und serientaugliche Lösungen mit einem möglichst hohen Vorfertigungsgrad gefunden werden. „Besonders dienlich ist diesem Ziel auch die Integration mehrerer Bauteile beziehungsweise Funktionen. Dazu zählen unter anderem die Integration von Photovoltaik in Dachmodule sowie integrierte Anlagentechnikmodule, die die Haustechnik möglichst vollständig bündeln“, schreibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in den Förderrichtlinien.
Dritter Schritt: Aufbau von Produktionskapazitäten
Im dritten Modul geht es dann um den Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik. Gefördert werden hier Produktionslinien, auf denen Komponenten hergestellt werden, die der Definition der seriellen Sanierung entsprechen. Die geförderten Produktionskapazitäten müssen mindestens fünf Jahre für die Herstellung dieser Komponenten genutzt werden, um förderfähig zu sein.
Was das bedeutet und welche Voraussetzungen sonst noch erfüllt werden müssen, finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Internetseite des Bafa. (su)
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