Bis 2026 soll in der Schweiz ein Stand der Technik beim Brandschutz bei Solarfassaden definiert werden. Eine entsprechende Regelung soll das bisherige Übergangsdokument ablösen, das der Branchenverband Swissolar zusammen mit verschiedenen Fachinstitutionen erarbeitet hat. Das hat Samuel Summermatter, Geschäftsführer des Photovoltaikplaners Plan-E aus Luzern, auf dem diesjährigen Symposium Solares Bauen berichtet.
Brandschutz wird wichtiger
Viele Architektinnen und Architekten und Experten aus der Photovoltaikbranche nach Zürich gekommen, um die neusten Entwicklungen zur ästhetischen Integration von Solaranlagen in die Gebäudehülle zu verfolgen. Der Brandschutz ist neben den technologischen Lösungen sowie aktuellen Projekten eines der wichtigsten Themen, das schon im vergangenen Jahr angegangen wurde. Schon seit einiger Zeit spielt der Brandschutz bei der Umsetzung von Solarfassaden vor allem bei Wohngebäude eine immer größere Rolle. Die Schweiz hat den Anfang gemacht, hier klarere Regeln zu schaffen.
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Stand der Technik definieren
Zusammen mit Partnern aus der Solar-, der Versicherungs- und der Baubranche sowie Behörden hat Swissolar eine Empfehlung für die Bauämter der Kantone und Kommunen entwickelt, wie sie mit der Brandsicherheit in Solarfassaden umgehen können. „Die Vorschriften sind klar, aber es braucht eine Art Stand der Technik“, sagt Samuel Summermatter. „Wir können nicht mehr für jedes Projekt einzeln einen Nachweis erbringen.“
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Übergangsregelung wird verlängert
Deshalb hat sich die Branche darauf geeinigt, ein Übergangsdokument zu schaffen. Dieses regelt, wie der Nachweise zum Brandschutz erbracht werden soll. Dieses soll jetzt zunächst verlängert werden, bis der Stand der Technik definiert ist. Dadurch wird es eine klare Definition geben, die Bauherren, Architekten und Solarplanern entsprechende Sicherheit gibt.
Solarfassaden ohne Bewilligung bauen
Diese Regelungen sollen auch gelten, wenn die Fassadenanlagen genehmigungsfrei werden. Denn genau das plant der Bundesrat, wie Wieland Hinz vom Bundesamt für Energie (BFE) erklärt hat. Ähnlich der Bewilligungsfreiheit für Dachanlagen sollen auch die Regelungen für Fassadenanlagen aussehen. Dies solle ab Juli 2025 gelten.
Handreichung für die Bauämter
Derzeit ist eine entsprechende Regelung in der Vernehmlassung der Verbände. Diese definiert unter anderem, wie die Anlagen angepasst sein müssen. Verbände und andere davon Betroffene können derzeit Vorschläge dazu machen. Dabei können auch Auflagen gemacht werden, wie die Solarfassaden konkret aussehen müssen. „Durch solche Auflagen darf aber die Realisierung der Solarfassaden nicht übermäßig eingeschränkt werden“, stellt Wieland Hinz klar. „Allerdings haben die Kantone weiterhin die Hoheit, konkrete Kriterien auszuformulieren. Wir haben einen Leitfaden erstellt, wie Solaranlagen beschaffen sein müssen, und wir werden diesen Leitfaden auch auf Fassaden erweitern“, sagt Wieland Hinz.
Der Bundesrat wird diese Regelungen Anfang des kommenden Jahres beschließen. Bis dahin können noch konstruktive Vorschläge eingebracht werden. Am 1. Juli 2025 soll die Genehmigungspflicht entfallen. Die Meldepflicht für Solarfassaden bleibt aber erhalten. (su)