Der Nationalrat in Wien hat das Mautgesetz geändert. In Zukunft müssen elektrisch angetriebene Lkw weniger Abgaben zahlen.
Der österreichische Nationalrat führt mit der Änderung des Mautgesetzes aus dem Jahr 2002 grundsätzlich eine eigene Tarifgruppe für rein elektrisch angetriebene Lkw ein. Dabei ist es unerheblich, ob diese Elektromotoren direkt mit Batterien oder über eine Brennstoffzelle mit Wasserstoff angetrieben werden.
Luftverschmutzung schon jetzt nicht eingepreist
Mit dieser Novelle will Wien die Elektromobilität auch im Lastverkehr stärker unterstützen ohne zusätzliche Fördermittel bereitstellen zu müssen. Bisher sind Lkw mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb in einer Tarifgruppe mit normalen Diesel-Lkw zusammengefasst. Übergangsweise werden sie der Gruppe mit den Diesel-Lkw mit dem niedrigsten Tarif zugeordnet. Dabei gilt eine Vergünstigung. Denn die Fahrer der Elektro-Lkw müssen die Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung nicht zahlen und werden deshalb bei der zuständigen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) derzeit schon mit einem eigenen Tarif angegeben.
Eigener Tarif ab 2020
Anfang 2020 wird es für Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw grundsätzlich eine eigene Tarifgruppe geben. Für diese Gruppe wird automatisch ein Tarif festgesetzt, der noch unter der bisher niedrigsten Maut liegt. Um nicht mit den EU-Richtlinien zu kollidieren, darf dieser Tarif aber nicht unter die Hälfte des höchsten Tarifs sinken.
Die Maut wird aber weiterhin nach Kilometerleistung auf den entsprechenden Strecken abgerechnet. Die Tarife staffeln sich nicht nur nach der Schadstoffklasse, sondern auch nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs und nach der Uhrzeit der Fahrt. So wird es auch weiterhin einen Tag- und einen Nachttarif geben. Die Lkw-Maut in Österreich gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Dazu zählen nicht nur Lkw, sondern auch Busse und entsprechend große Wohnmobile. (su)