Das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) hat angekündigt, bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung zu stellen. „Die lückenhafte Ladeinfrastruktur ist eine der Hürden, warum manche Unternehmen ihre Flotte noch nicht mit E-Fahrzeugen ergänzen oder im größeren Stil umbauen“, kommentiert Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement. „Deswegen begrüßen wir die Subvention.“
Transparente Preise notwendig
Das Laden müsse aber nicht nur einfach wie heute das Tanken werden. Parallel müsse nach wie vor an der Preistransparenz und anderen Problemen gearbeitet werden. Eine Preisdeckelung sei angedacht, hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in einer Videokonferenz mit Branchenvertretern angedeutet. „Eingriffe des Staates sollten nicht das Mittel erster Wahl sein“, meint Schäfer. „Doch in diesem Fall scheint es vernünftig, einen Rahmen zu setzen.“
Möglich sei eine Vorgabe von maximal 44 Eurocent je Kilowattstunde. Bisher erreichen die Tarife einiger Anbieter schon einen Euro – und mehr. „Wir hoffen, dass der Bund bei der Umsetzung auf kartellrechtliche Aspekte achtet, damit alle dieselben Chancen am Markt haben“, sagt Schäfer. „Beispielsweise ist im BMVI die Rede von einer Deckelung des Ladepreises. Wir stufen diesen Vorstoß als vernünftig – vielleicht sogar wünschenswert – ein. Der faire Wettbewerb darf aber nicht untergraben werden.“
50.000 Ladepunkte als Ziel
Im Laufe der nächsten vier Jahre sollen insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte geschaffen werden, davon rund 20.000 Schnellladepunkte. Grundlage ist das neu aufgelegte Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“.
Damit wird die seit 2017 laufende Förderung zur Unterstützung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur verlängert. Gefördert werden öffentlich zugängliche Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 Kilowatt sowie öffentliche Schnellladepunkte, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist.
Leistungsstarke Stromspeicher bezuschusst
Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse beziehungsweise Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung (bis zu 60 Prozent) gewährt. Alle geförderten Ladesäulen müssen zudem mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31. August 2021 bis zum 18. Januar 2022 gestellt werden. (HS)
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