Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Inspektionen

Wartung zahlt sich aus

Die Elektromobilität in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf. Mehr als eine halbe Million Elektroautos waren in Deutschland Ende des vergangenen Jahres angemeldet. All diese Fahrzeuge wollen irgendwo tanken. Nach derzeitiger Entwicklung geschieht dies an öffentlich zugänglichen Ladesäulen, an Ladepunkten auf Unternehmensparkplätzen oder ganz privat zu Hause in der eigenen Garage, in der Tiefgarage oder unter dem Carport.

Zum 1. Juli 2022 waren laut Bundesnetzagentur 53.652 Normalladepunkte und 9.918 Schnellladepunkte registriert. Dies sind aber nur die öffentlich zugänglichen, die die Behörde erfasst. Dazu kommen noch die vielen Wallboxen in Privathäusern.

Möglichst jährlich prüfen

Dies ist erst einmal eine gute Entwicklung. Doch nicht zu unterschätzen sind die hohen Ladeleistungen von bis zu 350 Kilowatt, mit denen der Strom in die Akkus der Autos gepumpt wird. Das birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.

Deshalb sollten Ladesäulen möglichst jährlich überprüft werden, ob sie technisch noch in Ordnung sind und alle Sicherheitseinrichtungen funktionieren. So zumindest lautet der Rat der Prüfer des TÜV Rheinland an die Betreiber der Ladesäulen.

Das gilt für alle Ladepunkte, egal, ob sie öffentlich zugänglich, auf einem Unternehmensparkplatz oder in der privaten Garage installiert sind. Denn beim Laden können Fehlerströme auftreten, die von den Schutzeinrichtungen der Elektroanlage des Gebäudes nicht erkannt werden.

Sicherheit gewährleisten

Deshalb beinhaltet jede Ladestation eine Schutzeinrichtung, die diese Fehlerströme erkennt und abschaltet. „Dies ist eine sicherheitstechnische Einrichtung, die regelmäßig geprüft werden muss“, erklärt ­Theodor Kusemann, Experte für Elektrotechnik beim TÜV Rheinland.

So schreibt Paragraf 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor, dass elektrische Anlagen, zu denen auch Ladesäulen und die Wallboxen gehören, so zu errichten und zu betreiben sind, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Das gilt auch für private Betreiber von Wallboxen.

DGUV schreibt Prüfung vor

Da sich das EnWG auf die anerkannten Regeln der Technik bezieht und dabei davon ausgeht, dass diese von den Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) abgedeckt werden, ergibt sich daraus auch eine regelmäßige Überprüfung, wie sie in der DIN 0150-100 für elektrische Anlagen geregelt ist.

Wenn auf dem Hausdach eine Solaranlage installiert ist, die auch den Ladestrom zur Verfügung stellt, ist deren regelmäßige Prüfung ohnehin notwendig. Dann kann die Wallbox gleich mit durchgecheckt werden. Eine zeitliche Festlegung gibt es dafür aber nicht.

Im gewerblichen und öffentlichen Bereich sind die Vorschriften eindeutiger. Denn hier gelten zunächst einmal die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese hat in ihrer Unfallverhütungsvorschrift 3 die Regelungen für elektrische Anlagen als Betriebsmittel festgelegt. Die DGUV schreibt den Unternehmen vor, dass diese elektrischen Anlagen, zu denen auch Ladestationen gehören, in bestimmten Zeitabständen zu prüfen sind.

Bundesnetzagentur will Sicherheit

Doch auch hier gibt es keine Festlegung, wie oft das geschehen soll. Die Fristen müssen allerdings so gelegt werden, dass eventuelle Fehler rechtzeitig erkannt werden. Da es sich bei den Ladesäulen um ortsfeste elektrische Anlagen handelt, sollten sie jährlich geprüft werden, wie die DGUV in den Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift 3 präzisiert.

Dazu kommen noch die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Demnach muss der Unternehmer regelmäßige Gefahrenbeurteilungen erstellen, in die auch die Ladesäulen miteinfließen müssen. „Bei den öffentlichen Ladesäulen, die bei der Bundesnetzagentur registriert werden müssen, behält sich die Behörde vor, einen Nachweis der elektrischen Sicherheit einzufordern“, erklärt Theodor Kusemann vom TÜV Rheinland. Davon ausgenommen sind nur Ladestationen mit einer Ladeleistung von weniger als 3,7 Kilowatt.

Die eigentliche Prüfung einer AC-Ladesäule geht dabei relativ schnell. Theodor Kusemann beziffert den zeitlichen Aufwand aus eigenen Erfahrungen auf 20 bis 30 Minuten. „Der Prüfer muss sich zunächst die Unterlagen zur Ladesäule anschauen, dann muss er das Gerät öffnen, schließlich löst er in der Ladesäule die Gleichfehlerstromerkennung aus. Danach muss er den Ladepunkt wieder einschalten, den Prüfzugang legen und dann alles wieder zurücksetzen, damit die Ladesäule oder die Wallbox wieder einsatzbereit ist“, beschreibt Kusemann den Ablauf einer solchen Prüfung.

Für AC-Ladesäulen und Wallboxen gibt es inzwischen Geräte, mit denen die eigentlichen Prüfungen durchgeführt werden. Sie bestehen aus einem Adapter, der das Elektroauto simuliert, und einem speziellen Messgerät.

Die Ladesäule muss Fehlerströme bemerken, die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen auslösen und sich abschalten. Sonst kann es gefährlich werden.

Foto: TÜV Rheinland

Die Ladesäule muss Fehlerströme bemerken, die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen auslösen und sich abschalten. Sonst kann es gefährlich werden.

Steuerung verhindert Fehler

Nachdem der Prüfer die Wallbox geöffnet hat, schließt er den Adapter über das normale Ladekabel an diese an und verbindet das Messgerät ebenfalls mit dem Adapter. Danach prüft er die einzelnen vorgegebenen Punkte durch. Der Adapter simuliert dabei die verschiedenen Status, die an der Ladesäule auftreten können.

Dazu gehört die Simulation eines angesteckten Elektroautos, wenn dieses bereit zum Laden ist, wenn es lädt oder wenn kein Fahrzeug mit der Ladesäule verbunden ist. Dabei wird nur registriert, wie sich die Ladesäule in jedem einzelnen Status verhält.

Zusätzlich führt der Prüfer noch eine Isolationsmessung und eine Schleifenmessung durch, kontrolliert den Potenzialausgleich und simuliert einen Fehlerstrom, bei dem die Ladesäule oder die Wallbox abschalten muss. Dann muss die Schutzeinrichtung auslösen. Tut sie das nicht oder offenbart die Prüfung einen anderen Fehler, muss die Ladesäule oder die Wallbox in die Reparatur oder sogar ausgetauscht werden. „Dies soll die Gefahren, die beim Laden entstehen können, vermeiden beziehungsweise verringern“, erklärt Kusemann.

Prüfprotokoll anfertigen

Auch eine Sichtprüfung ist notwendig. Denn defekte Stecker oder Kabel oder beschädigte Gehäuse der Wallbox sind nicht zu unterschätzen. Gerade wenn sie draußen installiert sind, kann selbst durch kleine Risse im Gehäuse Wasser eindringen und erhebliche Schäden anrichten.

Wichtig ist es, ein Prüfprotokoll anzufertigen, in dem die Ergebnisse der Überprüfung dokumentiert sind. Dieses dient als Nachweis, dass die Ladesäule normengerecht funktioniert. Das kann der Betreiber dann im Falle einer Anfrage seitens der Behörden nachweisen. Auch für die Versicherungen sind solche Prüfprotokolle die Grundlage der Schadenregulierung, sollte doch einmal etwas passieren.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ PV E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus PV: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
+ Adresseintrag im jährlichen Ratgeber
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen