Um die Nutzung von bestehenden Parkplätzen für den Bau einer zusätzlichen Photovoltaikanlage anzuregen, hat die Landesregierung von Salzburg ein Förderprogramm für Solarüberdachungen aufgelegt. Gefördert werden die Solaranlagen aber nur auf einem bereits bestehenden Parkplatz, wenn dieser selbst kein Bauwerk darstellt. Solarüberdachungen von Parkhäusern fallen also nicht unter die Regelung.
Parkplatz muss erhalten bleiben
Zudem muss durch die Photovoltaikanlage ein Zusatznutzen entstehen. Der Parkplatz als solcher muss also erhalten bleiben. Die Landesregierung hat hier aber nicht nur öffentliche oder Supermarktparkplätze im Blick. Sie fördert auch die solare Überdachung von befestigten Betriebsflächen, größere Parkraumüberdachungen vor Wohnbauten sowie Photovoltaiküberdachungen bei Handel, Gewerbe und Industrie.
Mindestgröße ist 100 Kilowatt
Die Leistung der einzelnen Anlage muss dabei mindestens 100 Kilowatt erreichen. Dann bekommen die Betreiber einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 45 Prozent der umweltrelevanten Mehrkosten gegenüber einer fossilen Referenzanlage. Zur Berechnung dieser Referenzkosten greift Salzburg dabei auf ein Gutachten des Austrian Institute of Technology (AIT) zurück. Die Höhe der Förderung pro Projekt ist dabei auf zwei Millionen Euro gedeckelt.
Antragstellung bis 30. Juni 2023 möglich
Die konkrete Höhe der jeweiligen Referenzkosten und eine beispielhafte Berechnung der daraus resultierenden Investitionsförderung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung von Salzburg. Dort ist auch ein Link zum direkten Förderantrag hinterlegt, den Interessenten bis zum 30. Juni 2023 per Mail an die Landesregierung schicken müssen. (su)