Das Solarpaket enthält jede Menge Regelungen, die den Bau von solaren Parkplatzüberdachungen – auch ohne gesetzliche Verpflichtung – vereinfachen. Denn unter anderem bürokratische Hürden und langwierige Genehmigungsverfahren haben bisher viele Privatpersonen und auch Unternehmen vom Bau von Photovoltaikanlagen und auch von Solarcarports abgehalten
Anreize geschaffen
Mit dem Solarpaket setze die Ampelregierung auf Anreize anstatt auf verpflichtende Vorgaben, betont Volker Klös, Mitbegründer des Münchner Solarcarport-Anbieters Sopago. „Maßnahmen wie eine Photovoltaikpflicht für Gebäude führen in der Regel zu zusätzlichen Aufwänden bei der Beantragung und Genehmigung von Photovoltaikprojekten“, erklärt er. „Auch für den Bau solcher Anlagen sind mehr Vorgaben eine weitere Belastung. Die Regierung geht den richtigen Weg, indem sie stattdessen positive Anreize schafft, in Photovoltaik zu investieren.“
Direktvermarktung vermeiden
Klös verweist dazu unter anderem auf die Möglichkeit der Betreiber von großen Anlagen, die verpflichtende Direktvermarktung zu vermeiden. Diese ist eigentlich ab 100 Kilowatt Anlagenleistung obligatorisch. Die Anlagenbetreiber können aber auf die Vergütung verzichten und überschüssige Energie direkt an den Netzbetreiber weitergeben. Dadurch haben sie für diesen Stromanteil zwar keine Einnahmen, vermeiden aber auch den Aufwand und die Ausgaben für die Direktvermarktung – und jede Menge Bürokratie. Diese Möglichkeit ist für Betriebe von Interesse, die ihren Strom zum allergrößten Teil ohnehin selbst verbrauchen.
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Netzanschluss wird einfacher
Zudem können auch solare Überdachungen von großen Parkplätzen von der Anhebung der Grenze für das Anlagenzertifikat profitieren. Denn solche Projekte gehen schnell über die bisherige Grenze von 135 Kilowatt. Die Anhebung auf 270 Kilowatt, ab der das Anlagenzertifikat für den Netzanschluss notwendig ist, macht solche Projekte einfacher. Außerdem soll es einfacher werden, Solaranlagen zusammenzufassen, die an separaten Anschlusspunkten liegen. Zubauten führen dann nicht länger dazu, dass diese Schwellenwerte überschritten werden.
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Eigenes Ausschreibungsvolumen
Außerdem kann die Trennung der besonderen Solaranlagen, zu denen auch Solarparkplätze gehören, von den gängigen Freiflächenanlagen bei den Ausschreibungen für mehr Nachfrage sorgen. Denn damit verhindert der Gesetzgeber, dass solche Anlagen mit großen Solarparks konkurrieren, die naturgemäß wegen der geringeren Errichtungskosten mit viel geringeren Geboten in die Auktion gehen können. Für das neue Segment ist ein Ausschreibungsvolumen von bis zu 2.075 Megawatt jährlich geplant.
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Baurecht anpassen
Allerdings sind noch einige Punkte offen geblieben, die für solare Carports schwierig sind. „Zuerst einmal wären einheitliche Bauvorschriften für Carports, die den Baugesetzen der Bundesländer unterliegen, wünschenswert“, erklärt er. „Wenn es in diesem Rahmen auch noch beschleunigte Genehmigungsverfahren geben würde, könnten solche Photovoltaikprojekte auch deutlich schneller umgesetzt werden. Die aktuellen Vorschriften kennen Baukörper wie moderne Carports mit Solarmodulen nicht, sie werden als Garagensonderbauten mit Eigenstromproduktion behandelt. Um Antrags- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, müssen Photovoltaikcarports ein eigenständiger Baukörper werden.“
Kombination mit Ladesäulen belohnen
Außerdem wäre eine stärkere Förderung und schnellere Genehmigung denkbar, wenn die solaren Carports mit Ladestationen kombiniert werden. Denn dann wären die Netzbetreiber entlastet, da ein großer Teil des Stroms direkt vor Ort verbraucht werden kann. „Denn solange den Netzbetreibern nur Kosten und Aufwände entstehen, etwa durch den Netzausbau und Netzzusagen für Photovoltaikanlagen, werden sie keine neuen Verfahren aufsetzen“, sagt Volker Klös mit Blick auf die Beschleunigung des Netzanschlusses von Solaranlagen. (su)