Die EU Kommission hat eine Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung verhängt. Betroffen sind stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013. Die Bundesnetzagentur wird nun die zu wenig gezahlten Netzentgelte einfordern.
Mit der gestrigen Entscheidung wird ein Beihilfeverfahren abgeschlossen, das vor etwa sieben Jahren begonnen wurde. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt und das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet. Aber es gibt „sehr begrenzte Rückforderungen“, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage eines früheren Paragraphen der Stromnetzentgeltverordnung (Paragraph 19, Absatz 2, Satz 2). Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des heutigen Paragraph 19 Absatz Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich abgesichert.
Zahl der betroffenen Unternehmen nicht zu beziffern
„Das ist eine wichtige und gute Nachricht für Unternehmen, da hiermit Rechtssicherheit hergestellt wird“, frohlockt das Ministerium. Auch die früheren Netzentgeltreduzierungen auf Basis des alten Paragraphen wurden von Brüssel genehmigt. „Für einige Altfälle kommt es hingegen zu teilweisen Rückforderungen, da die vollständige Netzentgeltbefreiung, die im Jahr 2011 eingeführt wurde, von der Europäischen Kommission nicht genehmigt worden ist“, muss die Bundesregierung konstatieren.
Der Rückforderungszeitraum ist auf die Jahre 2012 bis 2013 begrenzt. Die konkrete Rückforderungsbelastung und Zahl der betroffenen Unternehmen sei sich pauschal zu beziffern. Der konkrete Rückforderungsbetrag sei im Einzelfall zu bestimmen. Nach dem der EU-Beschluss nun für Deutschland verpflichtend sei, müssen die damals zu wenig gezahlten Netzentgelte von den betroffenen Unternehmen einzufordern werden. Die Bundesnetzagentur wird für jedes einzelne Unternehmen die berechnete Summe zurückfordern. (Niels H. Petersen)