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AKTUELLE MELDUNGEN

Digitalisierung der Stromnetze

80 Prozent und mehr Ökostrom im Netz. Utopie? Keineswegs. Das ist bis 2050 die fixe Vorgabe der Bundesregierung. Damit das technisch funktioniert, haben Experten einen Fahrplan für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Das ist nun zu tun.

„Etwa 60 Prozent der aktuell im Netz befindlichen Anlagen seinen den künftigen Anforderungen an das System nicht gerecht“, betont Stefan Küppers, Leiter für Spezialtechnik/Digitalisierung beim Netzbetreiber Westnetz. Es brauche von politischer Seite richtige Weichenstellung, etwa die weitere Ausarbeitung des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieser behandelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung.

Im Fokus der neuen Roadmap stehen Aktivitäten, um das Stromversorgungssystem auf den Betrieb mit 80 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 vorzubereiten. Ein Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Durch die stärkere Vernetzung im System kommt es zunehmend auch auf die Sicherheit der Kommunikationstechnik und die unterschiedlichen Rollen der Marktakteure an. Dazu hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es in den kommenden fünf Jahren bis 2021 umsetzen wird. Mit dem Arbeitsplan unterstützt VDE|FNN Hersteller, Netz- und Anlagenbetreiber sowie Dienstleister und Behörden, erneuerbare Energien sicher ins System zu integrieren.

Elektromobilität und IT-Sicherheit im Fokus

Wichtig sei auch die Netzintegration der Elektromobilität: Im Mittelpunkt dabei stehen die Nieder- und Mittelspannungsnetze. Elektroautos werden hier als neue, ortsungebundene Verbraucher mit hoher Leistung sowie großem Energiebedarf angeschlossen.

Auch IT-Sicherheit ist ein Megathema. Weil zunehmend mehr Erzeugungsanlagen über das Internet vernetzt werden, steigt laut VDE auch das Bedrohungspotenzial. So müsse künftig beispielsweise die unbefugte Steuerung einer Vielzahl von Anlagen verhindert werden. Während zurzeit die Anforderungen auf Netzbetreiber beschränkt sind, müssen sie künftig auch auf Direktvermarkter, Betreiber von virtuellen Kraftwerken und von Anlagen ausgeweitet werden. (nhp)