Die Einspeisevergütung für neu angeschlossene Photovoltaikanlagen sinkt vom 1. Januar bis zum 1. März 2015 jeweils um 0,25 Prozent – statt um 0,5 Prozent. Das verkündete die Bundesnetzagentur. Grund ist der niedrige Zubau von weniger als zwei Gigawatt in den vergangenen zwölf Monaten.
„Der Zubau an Photovoltaik ist 2014 wieder stark zurückgegangen. Bis November 2014 ist er im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent gesunken“, erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Der Photovoltaikzubau habe in den vergangenen zwölf Monaten mit 1953 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors gelegen, sagte Franke weiter. Dieser liegt zwischen 2400 und 2600 Megawatt. Der Zubau im November lag bei rund 106 Megawatt.
Die Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen wird nach den Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn der Zubau oberhalb des festgelegten Korridors pro Jahr liegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Grundlage für die Berechnung bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. (nhp)