Eine druckfrische Expertise belegt kaum zu schulternde Risiken und Hemmnisse durch Ausschreibungen für kleinere Akteure. Das Bündnis Bürgerenergie fordert die Akteursvielfalt am Energiemarkt zu erhalten.
Die Bundesregierung bereitet derzeit den Umbau des Fördersystems für Erneuerbare vor: Solarparks sollen nur noch dann eine Vergütung erhalten, wenn sie sich im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens gegen andere Bieter durchgesetzten. Alleiniges Kriterium ist nach Vorstellungen der Regierung der Preis. In wenigen Tagen veröffentlicht das Bundeswirtschaftsministerium zur anstehenden EEG-Reform ein Eckpunktepapier.
Wie sich die Ausschreibungen für Bürgerenergie auswirken, verdeutlicht eine aktuelle wissenschaftliche Expertise im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie. „Für Bürgerenergieakteure sind die mit der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem einhergehenden zusätzlichen Investitionsrisiken und finanziellen und bürokratischen Anforderungen systematisch schlecht zu schultern“, betont Autor Uwe Nestle vom Büro Energie- und Klimapolitik I Beratung, kurz Enklip.
Hemmnisse für Bürger zu groß
Denn kleine Akteure realisieren meist nur wenige Projekte vor Ort. Sie können die Risiken schwer streuen. „Damit erhalten Bürgerenergieakteure bei Ausschreibungen erhebliche Nachteile gegenüber großen Marktakteuren“, sagt Nestle. Die zahlreichen Hemmnisse und Markteintrittsbarrieren dürften die meisten Bürger davon abhalten, neue Projekte zu entwickeln.
„Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind“, sagt Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat beim Bündnis Bürgerenergie. Eine Abweichung vom Ausschreibungsprinzip sei deshalb für kleine Projektträger nötig. „Dies ist gemäß der Vorgaben der EU-Kommission in ihren Beihilfeleitlinien für Energie und Umwelt EU-rechtskonform umzusetzen“, sagt Keiffenheim. (nhp)
Weitere Informationen: Die wissenschaftliche Expertise „Ausschreibungen für Erneuerbare Energien: Überwindbare Hemmnisse für Bürgerenergie?“ finden Sie hier.