Der Schweizer Bundesrat verringert die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung zum Jahreswechsel 2016 in zwei Schritten: Zum 1. April und 1. Oktober sinkt die KEV-Förderung um sieben bis 14 Prozent.
Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung beschossen. Das Eidgenössische Umweltamt UVEK prüft regelmäßig die Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze der kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Es berücksichtigt dabei verschiedene unter anderem die technologische Entwicklung sowie ihre Wirtschaftlichkeit und die Bedingungen am Kapitalmarkt. Es wurde festgestellt, dass die Preise und die Gestehungskosten für Solarstrom erneut gefallen sind.
Regierung empfiehlt Einmalvergütung
Deshalb werden die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in zwei Schritten per 1. April und 1. Oktober 2016 abgesenkt. Per 1. Oktober 2016 liegen sie damit, je nach Anlagengröße, zwischen sieben und 14 Prozent unter den Vergütungssätzen des Jahres 2015. Maßgebend ist jeweils das Datum der Inbetriebnahme einer Anlage. Die neuen Vergütungssätze sollen mindestens bis März 2017 Bestand haben. Die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattstunden bleiben bis März 2017 unverändert.
Aufgrund der nach wie vor langen KEV-Warteliste und der damit verbundenen jahrelangen Wartezeit empfiehlt die Regierung bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt, anstelle der KEV die Einmalvergütung zu wählen. Diese wird in der Regel wenige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage und der Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Netzbetreiber Swissgrid ausbezahlt. (N. Petersen)