Das angeschlagene Solarunternehmen Solarworld hat nun die Freigabe vom Oberlandesgereicht Köln für die im vergangenen Sommer beschlossene Restrukturierung erhalten. Entsprechende Klagen gegen die Entscheidungen der Gläubigerversammlung wurden abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Köln hat der Bonner Solarworld die Freigabe zu den im Oktober 2013 eingereichten Anträgen erteilt. Das Gericht hat die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 abgewiesen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden. Der Vorstand von Solarworld gehe davon aus, dass somit die Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen sein wird.
Investor Qatar Solar hat unterzeichnet
Hintergrund: Die Entscheidung betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibung über 6,125 Prozent mit einem Gesamtnennbetrag von 400 Millionen Euro. Sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von 111,7 Millionen Euro auf nur noch 744.800 Euro. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibung über 6,375 Prozent mit einem Betrag von 150 Million Euro kann demnach vollzogen werden, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldug mit.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar unterschrieben. Der Vertrag umfasst die einzelnen Schritte des finanziellen Umbaus. (nhp)