Derzeit wird in Brüssel weiter der Streit zwischen EU und Bundesregierung um energieintensive Unternehmen verhandelt. Ökostromanbieter Greenpeace reicht nun eine eigene Stellungnahme bei der EU ein. Sie kritisieren zudem, dass Erneuerbare gegenüber fossilen Energieträgern benachteiligt werden.
Ökostromanbieter Greenpeace Energy aus Hamburg legt bei der Europäischen Kommission Einspruch gegen den verzerrten Wettbewerb am Strommarkt ein. Die erneuerbaren Energien werden systematisch benachteiligt, kritisiert die Genossenschaft in einer Stellungnahme zum laufenden Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission. „Strom aus Wind und Sonne muss mit den verzerrten Preisen von konventionellen Energien wie Atom und Kohle konkurrieren“, erklärt Janne Andresen von Greenpeace Energy.
Kritisch sieht Greenpeace, dass die erneuerbaren Energien zwar mit einem transparenten Preis in den Wettbewerb starten, die Preise der konventionellen Energien hingegen nicht alle Gesamtkosten enthalten. „So lange schmutzige Energieträger wie Braunkohle ihre Folgekosten durch Umweltschäden und Luftverschmutzung nicht einpreisen müssen, können sie mit Dumpingpreisen ihre Stellung am Energiemarkt verteidigen“, sagt Janne Andresen, Referentin für Energiepolitik bei den Genossen.
Reform des Emissionshandels
Aus Sicht von Greenpeace Energy wäre ein funktionierender Emissionshandel der erste Schritt, diese Diskriminierung von Ökostrom aufzuheben. „Für einen fairen Wettbewerb müssen die Verschmutzungskosten der konventionellen Energien eingepreist werden. Dafür brauchen wir eine grundlegende Reform des Europäischen Emissionshandels“, fordert Andresen. Doch anstatt den derzeit brachliegenden Emissionshandel zu reaktivieren, wird in Brüssel diskutiert, ob die Einspeisevergütungen für Wind und Sonne, die in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind, eine staatliche Beihilfe darstellen oder nicht.
Hintergrund: Ende 2013 gestartete EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ein Beihilfeverfahren zum EEG. Für den Ökostromanbieter sei das EEG mit seinen festen Vergütungssätzen keine Beihilfe, sondern ein nötiger Ausgleich für den nicht funktionierenden Emissionshandel und die verzerrten Preise am Energiemarkt.
Das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU ist im Dezember 2013 eingeleitet worden. Beihilfen bezeichnen im EU-Sprachgebrauch Subventionen, die eingesetzt werden, um Wirtschaftszweige oder nationale Industrien zu begünstigen. Besonders umstritten sind derzeit die Privilegien für energieintensive Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Verkehrsbetriebe. (nhp)