In der vierten Ausschreibung werden 125 Megawatt vergeben, 75 Megawatt weniger als in der letzten Runde. Bieter erhalten bei einem Zuschlag den Wert Ihres eigenen Gebots. Bis zum 1. April können Gebote abgegeben werden.
Der maximal zu bietende Wert liegt analog zur letzten Runde weiterhin bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte werden wieder im Gebotspreisverfahren ermittelt. Demnach entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert. Die vorgegebene Ausschreibung liegt mit 125 Megawatt sogar 75 Megawatt geringer als in den letzten Runden. „In dieser Runde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen abzugeben“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Solarparks auch auf Ackerflächen
Die Gebote können auch für Projekte abgegeben werden, die sich auf Ackerflächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ befinden. Das sind Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile behindert ist. Genauere Informationen dazu geben die zuständigen Landesbehörden. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Liste dieser Behörden im Web bereitgestellt. Insgesamt jeweils zehn Projekte, die auf solchen Flächen geplant sind, können in diesem und im folgenden Jahr einen Zuschlag erhalten. Außerdem neu: Es können Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden. Durch die Erweiterung der Flächenkulisse solle sich der Wettbewerb nochmals verschärfen, hofft Homann.
Jeder Zehnte macht Formfehler
In den letzten beiden Ausschreibungsrunden des Jahres 2015 mussten etwa 10 Prozent der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Dies beruht auf den strikten Vorgaben der Freiflächenausschreibungsverordnung. Bieter können ihre Gebote für diese Runde bis Freitag, den 1. April 2016, abgeben. Entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur. (Niels H. Petersen)
Weitere Informationen zur vierten Ausschreibungsrunde finden sich unter auf der Seite der Bundesnetzagentur.