Die Einspeisevergütung KEV für Photovoltaikanlagen bei den Eidgenossen wird weiter sinken. Ab Oktober 2016 soll sie bis zu 13 Prozent unter den Sätzen dieses Jahres liegen.
Das Schweizer Bundesamt für Energie hat eine Anhörung zur Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung, kurz KEV, für Photovoltaikanlagen. Die Anhörung dauert allerdings noch bis zum 8. Juli 2015. Die geänderte Energieverordnung soll ab Januar 2016 greifen.
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sollen in zwei Schritten zum 1. April und 1. Oktober 2016 abgesenkt werden. Ab Oktober 2016 liegen sie damit, je nach Anlagengröße, zwischen sieben und 13 Prozent unter den Vergütungssätzen des Jahres 2015. Die Höhe der Einmalvergütungen für kleine Solaranlagen bleibe allerdings unverändert, teilt die Behörde mit.
Hintergrund: Im April 2015 wurden 2.541 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 100 Megawatt in die KEV aufgenommen. Die Warteliste wurde damit bis zum Anmeldedatum vom 20. September 2011 abgebaut. Dazu erhalten mehrere Tausend Betreiber von kleinen Solaranlagen unter 30 Kilowatt in diesem Jahr eine Einmalvergütung. (nhp)