Nach dem Beschluss der Bundesrates werden neue elektrische Stromspeicher zukünftig für 40 Jahre statt bisher 20 Jahren von Netzentgelten freigestellt. Das gilt rückwirkend für Anlagen, die ab dem 4. August 2011 und innerhalb von 15 Jahren den Betrieb starten.
Das gilt auch für Pumpspeicher deren Pump- oder Turbinenleistung um mindestens 7,5 Prozent oder deren speicherbare Energiemenge um mindestens fünf Prozent nach dem Stichtag erhöht wurde. Sie werden nun für 20 Jahre statt zehn Jahren von Netznutzungsentgelten befreit. Eine Doppelbelastung als Letztverbraucher wird somit vermieden.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) wertet die Bundesratsinitiative für die Befreiung der elektrischen Speicher als richtiges Signal. Die Länder hätten verstanden, dass die wirtschaftliche Lage signifikant verbessert müsse, teilte der Verband mit. Nur so blieben netzdienlichen Leistungen für Versorgungssicherheit und Systemstabilität erhalten.
Gleichzeitig sei jedoch zu kritisieren, dass der Vorstoß des Bundesrates nicht weit genug geht: Pumpspeicher können ihr Speichervolumen nicht ohne weiteres vergrößern oder ihre Pump- oder Generatorleistung erhöhen. Dagegen sprechen in den meisten Fällen genehmigungsrechtliche, technische oder geologische Gründe. Zudem blieben die systemisch wichtigen Bestandsanlagen unberücksichtigt. Aktuell gibt es in Deutschland Pumpspeicherwerke mit rund 7.000 Megawatt Leistung. (nhp)