Ein neuer Leitfaden vom BSW-Solar unterstützt künftige Solarsrom-Lieferanten. Dazu gehört auch ein Muster für einen Stromliefervertrag.
Der aktuelle Leitfaden des BSW-Solar erläutert neue Geschäftsmodelle und soll künftige Solarstrom-Lieferanten unterstützen. Mit dabei: ein elektronischer Muster-Stromliefervertrag. Denn Solarstrom vom Nachbarn oder Vermieter ist günstiger als Netzstrom. Steigende Stromtarife bei immer weiter sinkenden Erzeugungskosten für Solarstrom befördern den Trend zur Lieferung vo selnst erzeugtem Solarstrom ebenso wie die im nächsten Jahr in Deutschland in Kraft tretende anteilige Förderkappung bei größeren Solarstromanlagen. Wer Solarstrom-Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hat daher in Zusammenarbeit mit Fachanwälten einen neuen Wegweiser erstellt, der ab sofort über den Verband bezogen werden kann.
"Betreiber von Solarstromanlagen werden zukünftig zu Nahstromversorgern. Es wird immer attraktiver, Nachbarn oder Mieter mit günstigem solaren Überschussstrom zu versorgen", prognostiziert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Leitfaden "Photovoltaik - Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle", der ab sofort über die Internetseite des Verbandes bezogen werden kann, erläutert eingehend das Geschäftsmodell der solaren Direktvermarktung und bietet praktische Handreichungen wie zum Beispiel einen von Experten geprüften Muster-Stromliefervertrag und eine Muster-Stromrechnung für die Stromabrechnung mit Dritten. Diese Handreichungen solle eine individuelle und teure Rechtsberatung ersparen.
Nur noch 15 Cent
Solarstrom vom Dach kostet aktuell nur noch rund 15 Cent pro Kilowattstunde. Der Verbraucherstromtarif schlägt hingegen mit 25 bis 30 Cent pro Kilowattstunde zu Buche, Tendenz weiter steigend. Da liegt es nahe, überschüssigen Solarstrom direkt an Abnehmer in der Nähe zu verkaufen. Neue Geschäftsmodelle wie der Stromverkauf an Nachbarn werden interessanter, weil die Einspeisevergütung für Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich sinkt. Zudem erhalten Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von zehn bis 1.000 Kilowatt ab Januar 2014 nur noch für 90 Prozent des erzeugten Stroms eine EEG-Vergütung. Diese Regelung gilt auch für Solarstromanlagen, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind. Von der derart gekappten Solarstromvergütung sind damit bereits rund 6.000 Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von rund drei Gigawatt betroffen. Für diese Solarstromanlagen kann die wirtschaftliche Vermarktung des 10-Prozent-Anteils an Dritte ebenfalls eine Lösung sein.Direktleitungen denkbar
Neben der Vermarktung überschüssigen Solarstroms könnte es sich in naher Zukunft nach Einschätzung des BSW-Solar unter Umständen lohnen, auch größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms zu verkaufen. Denkbar sei auch eine Versorgung von Nachbargrundstücken über Direktleitungen oder Modelle, bei denen Dritte zum Beispiel auf dem Dach eines Mietwohnblocks eine größere Solarstromanlage errichten und den Bewohnern Solarstrom anbieten.Bereits 1,3 Millionen Privatpersonen und Unternehmen erzeugen Sonnenstrom in Deutschland. Viele von ihnen könnten zukünftig zu Stromlieferanten werden. "Die Photovoltaik demokratisiert damit nicht nur die Stromerzeugung, sondern jetzt auch schrittweise die Stromversorgung", so Körnig.
Der neue BSW-Leitfaden klärt über Rechte und Pflichten von Solarstrom-Lieferanten auf und informiert über wesentliche Rahmenbedingungen. Wichtige Themen sind Rechnungsstellung, Steuern und Abgaben, vergüteter Überschussstrom und vieles mehr. Ferner erläutert der Leitfaden, was bei neuen Geschäftsmodellen, wie z.B. dem Anlagenpachtmodell, zu beachten ist.