Seit Monaten blockiert die Bundesregierung die Abschaffung des sogenannten Solardeckels, der aus dem Jahr 2012 stammt. Dabei handelt es sich um ein Relikt aus dem Jahr 2012, das besagt, dass deutschlandweit ab 52 Gigawatt installierter Solarleistung nur noch Anlagen ohne Förderung gebaut werden können. Das Problem: Dieser Deckel wird schon bald erreicht sein. Damit droht vielen aktuellen Solarprojekten die Förderung wegzubrechen. Trotz konkreter Zusagen der Bundesregierung, den Deckel abzuschaffen, besteht dieser weiterhin.
Erschwerend kommt nun die Coronakrise hinzu. Dies führt in Summe zu einer großen Unsicherheit bei Solarprojekten und unter Umständen sogar zum Stillstand. Der Versorger Naturstrom hat sich nach Gesprächen mit seinen Bürgerenergie-Partnern deshalb entschlossen, einen Rettungsschirm in Höhe von 30.000 Euro für die verbundenen Bürgerenergie-Gesellschaften aufzusetzen.
Vorlaufkosten für Projekte absichern
So soll kurzfristig finanzielle Hilfe bereitstehen, zu leisten, sollte ein Schaden durch die Nichtabschaffung des Solardeckels entstehen. Um Gelder aus dem Rettungsschirm zu erhalten, müssen die Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften bestimmte Kriterien erfüllen. „Abgesichert werden können vollständig oder teilweise Vorlaufkosten, die vor Baubeginn anfallen und deren Finanzierung durch den PV-Deckel akut gefährdet ist“, sagt Silke Bartolomäus von Naturstrom.
Neben Statik- und Netzverträglichkeitsprüfungen können dies beispielsweise Kosten für juristische Gutachten, Baugenehmigungen oder ähnliches sein. „Pro Projekt kann Naturstrom bis zu 1.500 Euro bei Dach beziehungsweise 3.000 Euro bei Freiflächen übernehmen“, erklärt Bartolomäus. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Unterstützungsleistung des Versorgers. Um die Hilfe zu erhalten, können Partner- eine Nachricht mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens. (nhp)
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