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50Hertz startet neuen Markt für Blindleistung

Der Blindleistungsmarkt löst die bisherige Praxis der bilateralen Verträge mit Kraftwerksbetreibern ab. Mit der Einführung dieses neuen Marktes für Systemdienstleistungen setzt 50Hertz eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) früher um als vorgegeben. Die Frist lief bis Ende Juni 2025. Bisher stellen überwiegend konventionelle fossile Kraftwerke über ihre Generatoren Blindleistung zur Verfügung. Allerdings hat 50Hertz sowohl mit dem Solarpark Witznitz als auch mit Windparks in Brandenburg bereits Pilotvorhaben umgesetzt.

Wechselrichter liefern sicher Blindleistung

Die positiven Erfahrungen aus diesen Projekten haben dazu geführt, dass 50Hertz die Vorgabe der Bonner Behörde schnell in die Praxis überführen konnte. Weiß man in der Branche schon lange weiß: Die Ökostromanlagen können über Wechselrichter auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung liefern, wenn sie keine Wirkleistung einspeisen. „Das sei nicht nur eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit, rund um die Uhr Strom als sogenannte Wirkleistung bereitzustellen. „Es ist auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität“, betont Stefan Kapferer, CEO von 50Hertz.

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Denn die großen Generatoren in den Kraftwerken regeln Spannung und Frequenz quasi als Nebenprodukt automatisch mit. Erneuerbaren Energien, Batterien sowie Elektrolyseure und auch Konverteranlagen müssen auch diese Aufgabe der Bereitstellung von Blindleistung in Zukunft immer mehr übernehmen. „Sie sind dazu technisch in der Lage“, weiß auch Kapferer. Der neue Markt se ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt würden.

Beschaffungskosten für Blindleistungen senken

50Hertz hat den Blindleistungsmarkt am Ende Januar 2025, sieben Monate nach der Veröffentlichung des Regulierungsrahmens durch die BNetzA gestartet. Ziel des neuen Marktes nach Paragraph 12h des Energiewirtschaftsgesetz ist es, die Beschaffungskosten für Blindleistungen durch mehr Wettbewerb zu reduzieren. Zudem sollen neue Potenziale für die Erbringung von Blindleistung erschlossen werden. Angesprochen werden unter anderem die Betreiber von Wind- und Solarparks sowie zukünftig auch von Elektrolyseuren und Großbatteriespeichern.

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Am Blindleistungsmarkt können Anbieter teilnehmen, deren Blindleistungsquelle an das Höchstspannungsnetz von 50Hertz angeschlossen ist. Nach Bezuschlagung schließen die Anbieter mit 50Hertz einen Standardvertrag. Im Gegenzug erhalten sie als Vergütung einen Blindarbeitspreis bei ungesicherter, also nicht kontinuierlicher Erbringung, sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis, wenn sie kontinuierlich gesichert Blindleistung erbringen. (nhp)

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