Im Kern geht es bei der der Verordnung um die Konkretisierung einer EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Hierzu definiert die Verordnung, was genau Grüner Wasserstoff ist. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der EEG-Novelle umgesetzt, die bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. „Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an Grünen Wasserstoff. Damit sichern wir einen schnellen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologie ab und setzen ein wichtiges Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie um“, meint Bundesminister Altmaier. Problem war bisher, dass Speicher im Mischbetrieb doppelt belastet wurden.
Grüner Wasserstoff muss aus 100 Prozent Ökostrom entstehen
Die Verordnung zeigt auf, wann Wasserstoff für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung als grüner Wasserstoff anzusehen ist. Dabei muss der Stromverbrauch zur Herstellung von Grünem Wasserstoff zu 100 Prozent aus Ökoenergieanlagen gedeckt werden. Die Umlagebefreiung soll einen Anreiz für die Produktion von Grünem Wasserstoff setzen und so den Markthochlauf beschleunigen. Es handelt sich demnach um eine Übergangsregelung für die erste Phase des Markthochlaufs.
Schließlich soll die Verordnung die praktische Anwendung des EEG 2021 und des KWKG endlich vereinfachen: Dazu zählt eine Verbesserung der Flächenkulisse für Agri-Photovoltaik in den Innovationsausschreibungen und eine Verlängerung der Registrierung von bestehenden Ökostrom- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister. (nhp)
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